
Drei Impfzentren müssen vorübergehend schliessen: Die wichtigsten 20 Fragen und Antworten zur Impfung im Aargau
1. Wie viele Personen sind im Aargau bereits geimpft?
Bis am Mittwoch haben 57’095 Aargauerinnen und Aargauer eine erste Impfung erhalten. 26’414 sind bereits zweimal geimpft worden.
2. Wer gehört zu den 57’000 geimpften Personen?
Das Gesundheitsdepartement hat gestern erstmals Angaben dazu veröffentlicht. Demnach sind rund 30’000 Geimpfte über 75, knapp 10’000 sind zwischen 65 und 74 Jahre alt, die restlichen rund 15’000 sind unter 65. In die Kategorie der unter 65-Jährigen fallen auch rund 7000 Mitarbeitende des Gesundheitswesens sowie jüngere Personen mit schweren Vorerkrankungen.
3. Wie kommt das Impfen in den Pflegeheimen voran?
Bis am 18. März werden alle Bewohnerinnen und Bewohner, die wollten, zweimal geimpft sein. Von den rund 6700 Menschen, die in einem Aargauer Pflegeheim leben, haben sich 5593 impfen lassen. Weiter wurden 3668 Mitarbeitende von Pflegeheimen geimpft. 122 Personen haben eine Impfung aus einem Restbestand erhalten. Das entspricht etwas mehr als einer Person pro Pflegeheim.
4. Wie viele Personen warten auf einen Impftermin?
Bisher haben sich mehr als 120’000 Personen online registriert. Zieht man die rund 57’000 Geimpften ab, warten aktuell knapp 65’000 Aargauerinnen und Aargauer auf einen Termin.
5. Wie lange dauert es, bis man einen Termin bekommt?
Weil der Impfstoff knapp ist, kann es nach der Registrierungsbestätigung mehrere Wochen dauern, bis man den Impftermin per SMS bekommt. Die Online-Anmeldungen werden priorisiert. Höchste Priorität haben über 75-Jährige und Menschen mit Vorerkrankungen. Seit dieser Woche werden im Aargau auch Personen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren geimpft – auch sie gehören in die Zielgruppe 1.
6. Wie viele Zielgruppen gibt es?
Es gibt vier Personengruppen, die prioritär geimpft werden, bevor die restliche Bevölkerung an der Reihe ist. Der Aargau hält sich bei der Priorisierung an die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit:
- Zielgruppe 1: Besonders gefährdete Personen, über 65-Jährige und solche mit Vorerkrankungen (ca. 177’000 Personen im Aargau)
- Zielgruppe 2: Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen (ca. 45’000 Personen)
- Zielgruppe 3: Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen und pflegende Angehörige (ca. 80’000 Personen)
- Zielgruppe 4: Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchrisikos, wie Heime für Menschen mit Behinderung, Gefängnisse oder betreute Wohngruppen (ca. 27’000 Personen)
7. Sind alle über 75-Jährigen bereits geimpft, wenn nun auch Personen über 65 einen Termin erhalten?
Nein. Dass bereits unter 75-Jährige geimpft werden, liegt daran, dass sich auf den Wartelisten einiger Impfzentren nicht mehr genug impfwillige Personen befinden, die über 75 Jahre alt sind oder schwere Vorerkrankungen haben.
Im Aargau leben 57’000 Personen, die älter sind als 75. Weitere 80’000 Personen haben Vorerkrankungen. Von diesen Personen ist erst ein Bruchteil geimpft.
Impfchef Andreas Obrecht ruft denn auch alle über 75-Jährigen und Personen mit schweren Vorerkrankungen dazu auf, sich jetzt online zu registrieren, wenn sie von einer priorisierten Impfung profitieren möchten. Sie erhalten unabhängig vom Registrierungszeitpunkt bevorzugt einen Termin. Obrecht sagt:
«Jemand, der über 75 ist und sich heute registriert, bekommt schneller einen Termin, als der 65-Jährige, der sich gestern angemeldet hat.»
Zudem hat das kantonale Impfteam bei der Vergabe von Terminen mehr Flexibilität, wenn man mehrere Impfstandorte auswählt. Wer Hilfe braucht bei der Online-Anmeldung, kann sich an die Apotheken im Aargau wenden.
8. Kann man sich auch in der Hausarztpraxis impfen lassen?
Nein, im Moment ist das nicht möglich. Wer sich für die Impfung bei einer Hausarztpraxis angemeldet hat, wird frühestens im Mai geimpft. Erst dann wird das Impfen beim Hausarzt möglich sein. Wer also zur Zielgruppe 1 gehört und möglichst rasch geimpft werden will, der sollte nicht auf den Hausarzt warten, sondern sich online registrieren, um einen Termin in einem der Impfzentren zu erhalten.
9. Anstatt ein Impfzentrum nach dem anderen zu eröffnen, könnte der Kanton doch Hausärztinnen impfen lassen.
Impfchef Andreas Obrecht sagt, dafür gebe es zurzeit zu wenig Impfstoff. Zudem sei die Verteilung über Impfzentren logistisch einfacher. Der Moderna-Impfstoff wird in 100er-Schachteln geliefert. Diese 100 Dosen müssten die Hausärzte dann innert 30 Tagen verimpfen. Ist ein Fläschchen à 10 Dosen angebrochen, muss es sogar innert sechs Stunden verimpft werden. Gerade für kleinere Praxen dürfte es nicht ganz einfach sein, innert sechs Stunden, zehn Patienten zu impfen, die gleichzeitig die Kriterien erfüllen.
10. Was passiert mit dem Impfstoff, wenn jemand seinen Termin nicht wahrnimmt?
Anders als in anderen Kantonen gibt es im Aargau keine «Jokerliste» für besonders flexible Personen, die dann kurzfristig aufgeboten würden. Überzählige Impfdosen werden dem Gesundheitspersonal verimpft.
11. Warum geht es nicht schneller vorwärts beim Impfen?
Der Impfstoff ist nach wie vor nur begrenzt verfügbar und es kommt immer wieder zu Lieferverzögerungen. Ende letzter Woche hat das Bundesamt für Gesundheit bekannt gegeben, dass sich die nächste Lieferung des Impfstoffherstellers Moderna verzögert.
12. Wirkt sich die Lieferverzögerung auf den Aargau aus?
Ja. Erstmals mussten im Aargau einige bereits vergebene Termine für Erstimpfungen abgesagt werden. Betroffen ist das Impfzentrum Menziken. Ausserdem werden nächste Woche die drei Impfzentren in Menziken, Leuggern und Laufenburg ihren Betrieb vorübergehend einstellen müssen.
13. Wie viele Personen sind von den Absagen betroffen?
Das kann Impfchef Andreas Obrecht nicht sagen. Er versichert aber, dass sich die Betroffenen nicht noch einmal neu anmelden müssen, sondern einen Termin erhalten, sobald wieder Impfstoff geliefert wird. «Gemäss heutigem Informationsstand verzögert sich die Lieferung um rund eine Woche», sagt Obrecht.
14. Bisher mussten unter 75- Jährige ein ärztliches Attest vorweisen, um geimpft zu werden. Ändert sich das?
Ja. Personen zwischen 65 und 74 Jahre werden neu auch geimpft, wenn sie keine Vorerkrankungen haben. Es gelten für sie neu also die gleichen Regeln wie für über 75-Jährige. Personen unter 65 Jahren müssen im Impfzentrum weiterhin ein ärztliches Attest vorweisen.
15. Kommt es vor, dass Impfzentren Patientinnen und Patienten wegweisen müssen, weil sie die Kriterien nicht erfüllen?
Ja. Laut Mitteilung des Gesundheitsdepartements handelte es sich meist um jüngere Personen, die kein ärztliches Attest für eine Vorerkrankung höchsten Risikos vorweisen konnten.
Zudem haben sich einige Personen aus anderen Kantonen im Aargau für eine Impfung registriert. Im Aargau werden aber nur Personen mit Wohnsitz im Aargau geimpft. Ausnahmen sind Auslandschweizer, Grenzgängerinnen, die eine Schweizer Krankenversicherung haben, sowie im Aargau tätiges Gesundheitspersonal oder Mitarbeitende von sozialmedizinischen Einrichtungen.
16. Warum werden Mitarbeitende von Spitälern oder Pflegeheimen prioritär geimpft, auch wenn sie jung und gesund sind?
Wer im Spital oder im Pflegeheim arbeitet, hat während der Arbeit einerseits mit besonders gefährdeten Personen oder sogar mit Covid-Infizierten zu tun. Andererseits sei der Schutz dieser Mitarbeitenden auch im Hinblick auf eine mögliche dritte Welle wichtig, argumentiert der Kanton. Während der zweiten Welle Ende 2020 kam es in Spitälern und Pflegeinstitutionen zu krankheitsbedingten Ausfällen. Solche Ausfälle will man mit der Impfung verhindern.
17. Reicht es, in einem Spital zu arbeiten oder muss man weitere Kriterien erfüllen?
Bisher wurden vor allem Mitarbeitende von Intensiv- und Covid-Stationen geimpft. Auch Mitarbeitende von Notfallstationen, Rettungssanitäterinnen oder Pfleger und Ärztinnen mit hoher Exposition gegenüber Covid-19-Patienten haben eine Impfung erhalten. Die Impfung dieser Gruppe stehe kurz vor dem Abschluss, teilt der Kanton mit.
Nach Ostern sollen deshalb als nächstes Mitarbeitende der Spitex oder von Arztpraxen geimpft werden. Auch sie ruft der Kanton dazu auf, sich online für die Impfung zu registrieren. Auf der Website des Kantons ist eine Liste mit den Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen publiziert, die prioritär geimpft werden.
18. Wird vor der Impfung kontrolliert, ob jemand im Gesundheitswesen tätig ist?
Ja. Beim Impftermin muss man sich ausweisen. Entweder mit einem Personalausweis, einem Ausweis einer relevanten Verbandsmitgliedschaft oder mit einer Bestätigung des Arbeitgebers.
19. In Schulen kommt es auch immer wieder zu Covid- Ausbrüchen. Werden Lehrerinnen und Lehrer auch früher geimpft?
Nein. Eine Priorisierung ist nicht vorgesehen. Lehrerinnen und Lehrer werden dann geimpft, wenn genug Impfstoff für die breite Bevölkerung verfügbar ist. Dagegen wehrt sich der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband. Er hat bereits Anfang Januar beim Bildungsdepartement beantragt, dass Lehrpersonen, die das wünschen, zu einer schnelleren Impfmöglichkeit kommen und mit der Zielgruppe 4 geimpft werden.
20. Zeigt die Impfung überhaupt schon Wirkung?
Es fällt auf, dass im Kanton Aargau in den letzten Wochen deutlich weniger Menschen gestorben sind, die an Covid- 19 erkrankt waren. Ausserdem beobachtet Kantonsärztin Yvonne Hummel, dass sich in den letzten vier Wochen eher jüngere Personen angesteckt haben.
Ob dies allerdings auf die Impfung zurückzuführen ist, könne aktuell nicht sicher beurteilt werden. Gleichzeitig seien seit Anfang Jahr auch die Fallzahlen gesunken, was sich ebenfalls positiv auf die Todesfallzahlen auswirkt.
Hummel sagte aber zur AZ: «Fakt ist, wir verzeichnen wenige Infektionen nach der Erstimpfung und sehr wenige nach der Zweitimpfung.» Das seien erfreuliche Zeichen.