Drohne verfolgt Aargauerin beim Spazieren – vom Piloten fehlt noch jede Spur

Wie lässt sich die Nutzung von Drohnen kontrollieren?

Eines vorweg: «Der Grossteil der Schweizer Drohnenpiloten hält sich an die geltenden Gesetze», sagt Ueli Sager, Präsident des Schweizerischen Verbands ziviler Drohnen (SVZD). «Viele informieren sich darüber, wie man umwelt- und bevölkerungsverträglich fliegt.» Jene wenigen «schwarzen Schafe» zu bestrafen, die das nicht tun, sei schwierig, da sie oftmals nicht eruierbar seien, so Sager. Eine elektronische Registrierung, wie vom Bazl vorgeschlagen, könne hierbei helfen; ein Projekt sei in der Umsetzungsphase. «Die flächendeckende Erkennung aller Flugobjekte ist aber auch damit nicht zu erreichen», findet Sager. Für den sicheren Umgang mit Drohnen könne man beim SVZD seit längerem Prüfungen ablegen. Dies sei zwar freiwillig, sagt Sager. Dennoch werde die Möglichkeit bereits von zahlreichen Nutzern in Anspruch genommen. (HÄR)

Diesen Spaziergang wird Sarah* so schnell nicht vergessen. Kürzlich ging die Ehrendingerin abends mit ihrem Hund auf der Klonhofstrasse unterhalb der Lägern laufen. Auf einmal bemerkte sie, wie ein rund 30 Zentimeter grosses Flugobjekt über ihrem Kopf kreiste. Es war eine Drohne.

Laut sei diese gewesen, sagt Sarah. «Vor allem kam mir die Drohne aber sehr nahe», erklärt sie. So nahe, dass sie befürchtete, ihre Haare könnten sich in den kleinen Rotorblättern der Drohne verfangen. «Ich bin sonst keine schreckhafte Person», beteuert Sarah. «Aber in dem Moment hatte ich Angst.»

Sie habe versucht, das Surren und das unaufhörliche Umherschwirren des Fluggeräts zu ignorieren. Nachdem die Drohne ihr weiter gefolgt war, beschloss Sarah, den Notruf zu wählen. «Vielleicht schreckt das den Drohnenlenker ab, wenn er sieht, dass ich Hilfe hole, dachte ich.» Doch dann habe sie gemerkt, dass sie nur noch wenig Akku auf ihrem Handy hatte. Also rief sie stattdessen ihren Mann an und schilderte ihm die Situation in Kürze. Nachdem die Drohne wieder davonflog, setzte Sarah ihren Spaziergang fort.

Mittlerweile war auch ihr Mann auf der Klonhofstrasse eingetroffen. Er hatte den Notruf erreicht. «Der Polizist meinte, wir sollen nach dem Piloten Ausschau halten», teilte er Sarah mit. Mit seinem Auto suchte ihr Mann die Umgebung ab – erfolglos. Sarah wiederum machte sich auf den Nachhauseweg. Ein weiteres Mal erschien die Drohne und sauste an ihr vorbei. «Es war beängstigend. Erst nach rund einem Kilometer verschwand sie dann endgültig.» Der Vorfall beschäftigt Sarah noch Tage danach. Sie wisse nicht, ob mit der Drohne Fotos oder Videoaufnahmen von ihr gemacht worden seien. «Da ist immer noch ein mulmiges Gefühl dabei», sagt sie.

Drohnen stehen hoch im Kurs
Geschichten von Drohnen, die Menschen belästigen oder filmen, häufen sich. Fest steht: Die kleinen Flugobjekte werden in der Schweiz für den privaten Gebrauch immer beliebter. Ab 100 Franken sind die unbemannten Flugobjekte bereits erhältlich, kaum ein Elektronikhändler oder Onlineshop, der sie nicht im Sortiment führt. Mit dem Angebot nimmt aber auch die Anzahl der Personen zu, die sich bei der Handhabung des Fluggeräts unvernünftig oder regelwidrig verhält.

Meldungen über Drohnenvorfälle – wie jenen, den Sarah erlebt hat – würden zwar nicht zur Tagesordnung gehören, sagt Andreas Lang, Kommandant der Stadtpolizei Baden, die auch für Ehrendingen zuständig ist. Sie seien aber auch keine Ausnahmeerscheinung mehr. Die allerwenigsten Vorfälle seien strafverfolgungsrelevant. «Sie machen einen verschwindend kleinen Anteil aus», erklärt Lang. Aber: «Die Tendenz ist zunehmend.»

Den Gebrauch von Drohnen effektiv zu kontrollieren, stellt sich dabei als Herausforderung für die Polizei heraus. Die Regeln in der Schweiz sind äusserst locker. Es gebe zurzeit kein Gesetz, das es einem verbiete, den unteren Luftraum (bis zirka 7500 Meter über Boden) zu nutzen, sagt Lang. «Das heisst: Jeder kann seine Drohne fliegen lassen, wo und wann er will.» Solange der Pilot dabei Flugverbotszonen wie bei Flughäfen respektiere und Gewichtsbeschränkungen einhalte. Unter 30 Kilogramm ist weder eine Bewilligung noch eine Registrierung notwendig.

Für den Umgang mit Drohnen hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zudem ein Merkblatt herausgegeben, das auch die Stadtpolizei Baden verwendet und empfiehlt. Das Merkblatt schreibt Benutzern unter anderem vor, ohne Bewilligung nicht über Menschenansammlungen zu fliegen, die Privatsphäre anderer zu achten und Personen nicht zu gefährden.

Hätte man den Piloten, der sich mit seiner Drohne Sarah näherte – und sie vermeintlich filmte – demzufolge rechtlich belangen können? «Ja», bestätigt Lang, auch wenn eine Beurteilung aus der Ferne schwierig sei. «Denkbar sind in diesem Fall vor allem Verstösse im Straf-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht.»

Einfangen: Ja, Beschädigen: Nein
Aber auch Opfer von «Drohnenattacken» müssen Vorsicht walten lassen. «Beim Notruf sagte man uns, dass wir uns strafbar machen, wenn wir die Drohne zum Beispiel mit einem Stein beschädigen», sagt Sarah. Dies sei in der Tat so, bekräftigt Andreas Lang. «Das Abschiessen mit Gegenständen oder Waffen ist verboten und gefährlich.» Ein gewisses Mass an Selbsthilfe sei dennoch erlaubt: «Man darf die Drohne einfangen, beispielsweise mit einem Netz.»

Am nützlichsten sei es, den Drohnenpiloten ausfindig zu machen und das Gespräch mit ihm zu suchen, schlägt Andreas Lang vor. In diesem Fall könne man vom Piloten auch verlangen, dass allfällige Bilder gelöscht werden oder nicht verbreitet werden dürfen.

In den meisten Fällen aber, wenn mit Drohnen regelwidrig umgegangen wird, wird sich der Verantwortliche kaum öffentlich zeigen. Anonymität lässt die Hemmschwelle sinken. Zwar sind Diskussionen im Gange, schärfere Regeln zu erlassen. So plädiert das Bazl dafür, jede private Drohne künftig mit einem Chip zu versehen, damit Fehlverhalten erkannt und zugeordnet werden kann. Doch bis es so weit ist, wird es noch einige Jahre dauern.

*Name der Redaktion bekannt