E-Bike von Landi Schweiz verliert zwei Mal das Hinterrad – Radfahrer hat Glück im Unglück

Das neue E-Bike bereitete ihm mehr Kummer als Freude. Peli Senn, Streetworkerin aus Frick, schüttelt nur mit dem Kopf und erzählt, wie ihr Freund im März in der Landi in Gipf-Oberfrick die Katze im Sack gekauft habe. Als dieser rund zwei Wochen nach dem Kauf in die Pedale seines neuen Gefährtes strampelte, fiel aus heiterem Himmel das Hinterrad des E-Bikes ab. Bis auf die Schürfwunden ging der Sturz glimpflich aus. «So etwas geht gar nicht», sagt Senn, die ebenfalls das gleiche E-Bike-Modell aus der Landi Gipf-Oberfrick – ein Trelago 27,5 – wie ihr Freund fährt.

Die beiden E-Bikes, vor allem das Unfallrad, wurden daraufhin in Dotzingen BE, dem Handelssitz der Landi Schweiz, durch Mechaniker und den Werkstattleiter überprüft. Aus einem Schreiben der Landi an Senn geht hervor, dass «weder ein Defekt noch eine falsche Handhabung der beiden Fahrräder festgestellt werden» konnte. Ende Mai, rund fünf Wochen später, war Senns Freund wieder mit dem überprüften E-Bike unterwegs – und wieder fiel das Hinterrad ab. Dieses Mal, mit zackigem Tempo unterwegs, stürzte er kopfüber auf der Industriestrasse in eine Steinmauer und zog sich unter anderem eine Platzwunde am Kopf zu. «So etwas darf nicht passieren – und dann gleich zwei Mal. Einfach unglaublich», enerviert sich Senn.

Vorfall kann nicht erklärt werden
Landi Schweiz kann sich diesen Vorfall nicht erklären und hat deshalb das E-Bike zu einer unabhängigen Prüfstelle gegeben. Aus dem Gutachten geht hervor, dass keine Produktions- oder Materialmängel festgestellt werden konnten. «Grundsätzlich kann ein Rad nicht einfach so vom Velo abfallen, wenn es korrekt montiert ist», sagt Landi-Sprecherin Heidi Niederberger. Bevor die E-Bikes in den Verkauf gehen, werden sie in der Landi Schweiz von ausgebildeten Zweirad-Mechanikern geprüft. «Darin enthalten ist neben Einstellungs- und Montagearbeiten die Prüfung sämtlicher sicherheitsrelevanter Teile», so Niederberger.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten hat sich Landi Schweiz bei Senn und ihrem Freund «in aller Form» entschuldigt. Man bedauere den Vorfall sehr. «Wir haben seit dem Vorfall die Kadenz an Testfahrten beim betroffenen Modell erhöht», sagt Niederberger. Zusätzlich hätten die Mechaniker im Servicecenter, dort, wo die Wartungs- und Garantierarbeiten durchgeführt werden, ein besonderes Augenmerk auf das Modell.

Landi Schweiz hat die beiden E-Bikes zurückgenommen und Senn und ihrem Freund den vollen Kaufpreis in Höhe von 2998 Franken zurückerstattet. Daneben legte das Unternehmen einen Gutschein im Wert von 100 Franken bei und bot einen Kulanzbetrag – «ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» – in Höhe von 500 Franken an.

Glück im Unglück gehabt
Das stimmt Senn jedoch nicht zufrieden. «So billig lassen wir uns nicht abspeisen.» Sie fordert von der Landi Schweiz aufgrund der Umtriebe rund 5100 Franken. In diesen enthalten ist auch die Differenz zum vollen Kaufpreis der beiden zurückgenommenen E-Bikes der Landi und der beiden E-Bikes, die das Paar im Anschluss kaufte. «Wir sind beide berufstätig und sind deswegen darauf angewiesen, mobil zu sein», sagt Senn. In der Kostenaufstellung für die Umtriebe fordern die beiden auch 1000 Franken Schmerzensgeld. «Mein Freund hat heute noch Schmerzen am Kopf, an der Schulter und am Schlüsselbein», sagt Senn.

Mit der Forderung in Höhe von 5100 Franken gehe es auch darum, dem Unternehmen zu verdeutlichen, dass der Vorfall nicht einfach so auf die leichte Schulter zu nehmen sei. So war das Paar, kurz bevor das Rad zum zweiten Mal abfiel, am Hallwilersee unterwegs und ist dort mit rund 60 Kilometern in der Stunde im abschüssigen Gelände unterwegs gewesen. «Kaum vorstellbar, wenn sich bei diesem Tempo das Hinterrad gelöst hätte», sagt Senn.