
Ego-Trips statt Demokratie
Leider muss ich kurz auf den Kommentar von letzter Woche zurückkommen. Zur Erinnerung: Es ging um ein Zofinger Abstimmungsergebnis vom 24. November, jenes zum Kreiselprojekt Untere Vorstadt. Oder besser gesagt: Es ging um eine Beschwerde dagegen. Zweimal war ein Stimmberechtigter gegen das Abstimmungsergebnis vorgegangen, zweimal schiffte er bös ab. Das hielt ihn nicht davon ab, das Bundesgericht anzurufen. Diese Woche hat Lausanne den Fall ungewöhnlich schnell ad acta gelegt. Das Gericht trat gar nicht erst auf die Beschwerde ein. Sie sei unbegründet. Peinlicher kann man gar nicht auflaufen.
Beschwerdemöglichkeiten sind wichtig, sie schützen die Demokratie vor Missbräuchen. Wer von ihnen aber ohne triftige Gründe Gebrauch macht, beschädigt die Demokratie ebenso wie jene, die versuchen, eine Abstimmung mit unlauteren Methoden zu beeinflussen.
Leider ist nicht davon auszugehen, dass das klare Votum des Bundesgerichts etwas daran ändern wird, dass auch künftig aus nichtigen Gründen Abstimmungsergebnisse angefochten werden. Mit solchen Beschwerden wird versucht, individuelle Interessen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Mit Demokratie haben diese Versuche nichts mehr zu tun. Es sind pure Ego-Trips.
Wir werden damit leben müssen. Leider.