Ein unnötiges Experiment mit unklarem Ausgang

Das Schweizer Volk stimmt über Vorlagen ab, die von höchst unterschiedlicher Relevanz sind. Manche sind für den Fortgang des Landes nebensächlich. Viele sind bedeutsam. Aber nur wenige gehen so ans Fundament wie die Selbstbestimmungsinitiative.

Die Befürworter sprechen von einer Entmachtung des Volkes: «Bundesbern» vollziehe seit ein paar Jahren die Verfassung nicht mehr. Sie sprechen von einer bewährten Ordnung, die wiederhergestellt werden müsse. Die Gegner argumentieren, dass die Initiative keine klare Hierarchie zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht schaffe, sondern vor allem Unsicherheit. Dass die Schweiz signalisiere, Verträge zu brechen und Völkerrecht zu missachten. Dass das selbstmörderisch sei für eine Exportnation, die als verlässlich gelten müsse, wenn sie ihre ökonomischen Fundamente nicht gefährden wolle.

Gerade weil es ums Fundament geht: Gehen diese Argumente tief genug?

Die Initiative suggeriert, die Schweizer Rechts- und Verfassungstradition sei ein heimisches Gewächs, das nun von invasiven, fremden Pflanzen überwuchert werde. SVP-Vordenker Christoph Blocher etwa behauptet, der Bundesbrief von 1291 sei «unser ältestes Menschenrechtsdokument». Nun: Die Schweizer Rechts- und Verfassungstradition war niemals eine genuin helvetische Angelegenheit – und wird es niemals sein. Benedikt XVI. sprach eine tiefe Wahrheit aus, als er 2011 vor dem Deutschen Bundestag darauf hinwies, die Kultur Europas sei aus der Begegnung von Jerusalem, Rom und Athen entstanden: sie sei ein Amalgam aus dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms. Dieses kulturelle Fundament ist es, auf dem die auch Schweiz gebaut ist – und kein anderes. Dieses Fundament ist es, das die Menschenrechte hervorbrachte.

Die Idee der Selbstbestimmungsinitiative blendet diesen Zusammenhang weitgehend aus. Sie zielt darauf ab, das Land einer historisch gewachsenen Verzahnung mit dem Rest der Welt herauszureissen, um – angeblich – die direkte Demokratie zu retten. In Zeiten höchster Not könnte das ein gangbarer Weg sein. Aber ist die Not tatsächlich so gross? Sicher ist die Vorlage geeignet, Narrative wie jenes von «Bundesbern» zu befeuern, einer Art fünften Kolonne, die – angeblich – an Volk und Verfassung vorbei regiert eine «abenteuerliche Willkürherrschaft» (O-Ton Christoph Blocher) errichtet.

Dieser Alarmismus muss skeptisch machen. Der gesunde Volksreflex in der Schweiz ist intakt, die Rede von fremden Richtern übertrieben. Der gesunde Volksreflex muss diesmal sagen: Diese Vorlage ist unnötig – und ist ein gefährliches Experiment mit unklaren Ausgang.

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