
Einbürgerung, Führerausweisentzug, e-Voting: Die Beschlüsse des Nationalrats in Kürze
SPORT: Die Schweiz soll die Maggliner Konvention ratifizieren, das Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben. Der Nationalrat hat sich mit 186 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen. Korruption und Manipulation seien zu einem grossen Problem für den Sport geworden, sagte Corrado Pardini (SP/BE) im Namen der vorberatenden Kommission. Die Konvention verpflichtet die Staaten, wirksame Strafnormen zu schaffen. Auch sollen die Zusammenarbeit und die gegenseitige Rechtshilfe verstärkt werden. Zudem enthält die Konvention Empfehlungen für Sportorganisationen. Die erforderlichen Gesetzesbestimmungen hat die Schweiz bereits früher erlassen.
WASSERKRAFT: Der Bundesrat soll Investitionsanreize schaffen, damit die einheimische Stromproduktion langfristig erhalten bleibt. Das verlangen National- und Ständerat. Sie wollen insbesondere die Wasserkraft zusätzlich unterstützen. Der Nationalrat hat mit 102 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion aus dem Ständerat an den Bundesrat überwiesen. Dieser hatte den Räten beantragt, den Vorstoss abzulehnen. Energieministerin Doris Leuthard stellte fest, das Wort „Investitionsanreize“ bedeute nichts anderes als weitere Subventionen. Sie erinnerte an die Fördermassnahmen, die das Parlament schon beschlossen hat. Zusätzliches sei nicht nötig.
BAHN: Nun will auch der Nationalrat die Bahn vor Konkurrenz durch Fernbusse schützen. Nachdem eine entsprechende Bestimmung zunächst keine Mehrheit gefunden hatte, stimmte er einer Einschränkung in der zweiten Beratungsrunde zu. Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG) sprach von einer liberalen Lösung. Vor allem die SVP setzte sich für mehr Konkurrenz ein. Ohne Konkurrenz werde man faul, sagte Ulrich Giezendanner (SVP/AG). Nun muss sich der Ständerat mit der Lösung des Nationalrats befassen. Umstritten ist ist unter anderem auch noch die Formulierung bei der Zuständigkeit für den Fahrplan.
FÜHRERAUSWEIS: Die Verfahren rund um den Entzug von Führerausweisen sollen verbessert werden. Das fordern National- und Ständerat. Betroffene sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Der Nationalrat hat eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) stillschweigend an den Bundesrat überwiesen. Dieser muss dem Parlament nun Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes vorlegen. Die Verkehrssicherheit gebiete es, fahrungeeigneten Personen den Führerausweis zu entziehen, hielt Caroni in seinem Vorstoss fest. Der Entzug des Führerausweises sei aber ein gravierender Eingriff. Für viele bedeute er sogar ein Berufsverbot. Umso wichtiger sei ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren.
E-VOTING: Der Nationalrat will die Entwicklung des E-Votings nicht stoppen. Er hat parlamentarische Initiativen von Franz Grüter (SVP/LU) und Balthasar Glättli (Grüne/ZH) abgelehnt, mit 98 zu 80 Stimmen bei 16 Enthaltungen beziehungsweise 99 zu 80 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Die Initianten warnten vergeblich vor den Risiken. Die Befürworter würden nicht müde zu betonen, dass E-Voting sicher sei, sagte Grüter. „Aus meiner Sicht ist dies blauäugig und naiv – wenn ich sehe, was weltweit passiert, sogar fahrlässig.“ Grüter erinnerte an die zunehmenden Cyberangriffe und versuchten Wahlmanipulationen. Glättli betonte, Vertrauen sei die Basis der Demokratie. Die Mehrheit im Rat befand, die geplante Vorlage des Bundesrates zum E-Voting werde eine breite Diskussion ermöglichen.
FINANZREFERENDUM: Die Stimmberechtigten sollen weiterhin über Sachfragen, nicht aber über Kredite abstimmen. Der Nationalrat will kein Finanzreferendum beim Bund. Er hat parlamentarische Initiativen aus den Reihen der SVP und der GLP mit 115 zu 79 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Diese forderten, dass Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen dem fakultativen Referendum unterstellt werden, wenn die Ausgaben eine bestimmte Höhe erreichen. Die Befürworter des Finanzreferendums sähen darin eine Stärkung der direkten Demokratie. Die Gegner gaben zu bedenken, dass die meisten Bundesausgaben an referendumsfähige Bundesgesetze geknüpft sind. Ausserdem würde ein Finanzreferendum zu Blockaden führen und die demokratischen Abläufen lähmen.
NACHRICHTENDIENST: Das Parlament ist einverstanden damit, eine Motion zur Aufsicht über den Nachrichtendienst abzuschreiben. Der Nationalrat hat sich mit 118 zu 46 Stimmen dafür ausgesprochen. Die Minderheit hätte den Bericht dazu an den Bundesrat zurückschicken und diesen mit einer Evaluation beauftragen worden. Verteidigungsminister Guy Parmelin sagte, eine Evaluation sei ohnehin geplant. Mit der Motion hatte das Parlament eine unabhängige Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst gefordert. Eine solche wurde in der Zwischenzeit geschaffen, im Rahmen des neuen Nachrichtendienstgesetzes.
MIETEN: Der Anfangsmietzins soll auch künftig nur unter bestimmten Bedingungen angefochten werden können. Der Nationalrat will die geltenden Bedingungen nicht aufheben. Er hat eine parlamentarische Initiative von Carlo Sommaruga (SP/GE) abgelehnt. Dieser vertrat die Ansicht, dass die heutigen Hürden eine Einschränkung der Rechte der Mieterinnen und Mieter darstellen und die Anfechtung eines missbräuchlichen Mietzinses erschweren. Die steigenden Mieten seien hauptsächlich auf Mieterhöhungen beim Abschluss neuer Mietverträge zurückzuführen, gab Sommaruga zu bedenken. Die Mehrheit folgte aber der vorberatenden Kommission. Diese möchte in die andere Richtung gehen: Die Bedingungen sollen strenger werden.
BEISTAND: Eine Beistandschaft endet mit dem Tod der betroffenen Person. Wenn die Erben die Aufgabe übernehmen, fehlen ihnen oft die nötigen Informationen. Es gibt auch Geschäfte oder Vorkehrungen, die sofort erledigt werden müssen. Trotzdem will der Nationalrat beim geltenden Recht bleiben. Er hat eine parlamentarische Initiative von Jean-Luc Addor (SVP/VS) abgelehnt, der der Beistandsperson nach dem Tod gewisse Vertretungsbefugnisse belassen wollte. Nach Ansicht der Mehrheit genügt die Praxis, die sich in den Kantonen etabliert hat.
EINBÜRGERUNG: Der Nationalrat ist gegen neue Auflagen für die Einbürgerung. Er hat eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die verlangte, dass für eine Einbürgerung die Identität zweifelsfrei geklärt werden muss. Es sei vorgekommen, dass Gemeindebehörden Personen mit dem Vermerk „Staatsangehörigkeit ungeklärt“ zur Einbürgerung vorgeschlagen hätten, berichtete Claudio Zanetti (SVP/ZH). „Ich finde das in höchstem Masse stossend.“ Die Mehrheit ist jedoch überzeugt, dass die Identität bei der Einbürgerung sehr wohl bekannt ist. Die Staatsangehörigkeit ist ungeklärt, wenn die Herkunftsregion nicht als Staat anerkannt ist oder wenn der Staat nicht mehr existiert.