Einbürgerungen erleichtern – über geringere Gebühren?

Vertreterinnen und Vertreter von GLP, EVP und Die Mitte verlangen im Grossen Rat, dass Verfassung und Gemeindegesetz es künftig den Kommunen erlaubt, ihren niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern das aktive Stimm- und Wahlrecht auf der Gemeindeebene zu erteilen. Hauptargument der Motionärinnen und Motionäre ist, dass Ausländerinnen und Ausländer mit C-Bewilligung wie Schweizerinnen und Schweizer hier leben und Steuern sowie Sozialversicherungsprämien bezahlen. «Personen, die sich finanziell an der Gesellschaft beteiligen, sollen auch mitentscheiden können», heisst es in der Begründung des parlamentarischen Vorstosses.

Aktives Stimm- und Wahlrecht heisst, man darf zwar wählen, kann aber nicht gewählt werden. Dazu wäre nach wie vor das Bürgerrecht nötig. Hier setzt ein anderer Pfad zur besseren Integration von Ausländerinnen und Ausländern an. Im Wettinger Einwohnerrat fordern SP und Grüne, dass Einbürgerungswillige unter 25 Jahren keine kommunale Gebühr mehr bezahlen müssen.

Um eine Grössenordnung zu bekommen: Eine Einzelperson muss in Wettingen für ihre Einbürgerung 1500 Franken bezahlen plus eine kantonale Gebühr von 750 Franken. Zusätzlich verlangt der Bund für seine Kontrolltätigkeit 150 Franken. Interessant und wenig bekannt in diesem Zusammenhang: Die Einbürgerungsgebühren sind im Aargau im Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) geregelt. Bereits heute kann der Gemeinderat über einen Gebührenerlass oder eine Ermässigung bei mittellosen Personen bestimmen. Allerdings muss dazu ein Gesuch eingereicht werden.

Aufwändiges und kostenintensives Verfahren

Der Zofinger Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger ist im Grossen Rat Mitglied der Fraktion Die Mitte. Auch für ihn ist das Thema Integration ein wichtiges – aber er verwirft beide vorgeschlagenen Lösungen. Vor vielen Jahren mussten sich Ausländerinnen und Ausländer basierend auf ihrem Einkommen ins Bürgerrecht einkaufen. Heute geht es um Gebühren. «So ein Gesuchdossier ist rund zehn Zentimeter dick» – Papiere, die zusammengetragen und beurteilt werden müssen.

Was Hans-Ruedi Hottiger vorschlägt, ist eine radikale Verschlankung des Verfahrens für junge Ausländerinnen und Ausländer, die hier geboren sind, eine Lehre absolvieren oder eine Matura ablegen. Mit weniger Aufwand könnte man die Gebühren massiv senken.