Einspruch gegen neue 5G-Antenne: Strahlen-Fachmann stösst auf taube Ohren

Das ursprüngliche Baugesuch hatte der Mobilfunkanbieter Salt vor rund zwei Jahren gestellt. Daraufhin waren in Thalheim diverse Einsprachen eingegangen, wovon eine im Namen von mehr als 100 Personen erfolgte. Das Mandat dazu hatten die Einsprecher Rudolf Bieler aus Brugg übertragen. Später, im Herbst, war es zu einer Projektänderung gekommen. Und mit ihr zu einer Verschiebung des Standorts der geplanten Anlage. 2018 waren die Einsprecher zu Einwendeverhandlungen eingeladen, an denen auch ein Fachspezialist NIS (Nichtionisierende Strahlung) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons, teilgenommen hatte.

«Wir wollten das, was dort besprochen wurde, einer grösseren Öffentlichkeit bekannt machen», führte Thalheims Gemeindeammann Roland Frauchiger als Begründung für die Veranstaltung am Mittwochabend an. «Deshalb hat der Gemeinderat Sie heute hierher eingeladen.» Rund 30 Personen folgten der Einladung in den Gemeindesaal.
Dort bekamen sie naturwissenschaftliche Hintergrundinformationen zu technischen Fragen des Mobilfunks zu hören. Haueter ist ein so ausgewiesener Kenner der Materie, dass er frei und ohne technische und mediale Hilfsmittel referierte. Themen waren elektromagnetische Felder, Bandbreiten bei Sendefrequenzen und thermische Effekte. Doch schon bald, nachdem der Referent begonnen hatte, wollten Einzelne in der Runde auf das konkrete lokale Beispiel vor Ort, Thalheim also, zu sprechen kommen. Haueter hatte es ihnen erlaubt, während des Vortrags Zwischenfragen zu stellen. Frauchiger intervenierte anfangs noch («Das ist hier keine politische Diskussion»), liess die zwei bis drei Wortführer im Publikum, darunter auch Bieler, dann aber weitgehend gewähren.

Es gelten gesetzliche Grenzwerte

In der Schweiz gelten gesetzliche Grenzwerte für derlei Antennen: 5 Volt pro Meter für Orte mit empfindlicher Nutzung (Omen), wozu Wohnungen und Orte zählen, an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten wie beispielsweise Arbeitsplätze. Darüber hinaus gilt ein Grenzwert von 50 Volt pro Meter. Für Haueter unproblematisch, diese Werte im Thalheimer Fall einzuhalten. Auch ob die Antenne die bisher bekannten Bandbreiten 2, 3 oder 4G abdeckt oder gar das neue und superschnelle 5G, sei unerheblich. Im Gegenteil: «Die Belastung wird durch 5G sogar geringer, weil bei diesem Standard die Streuwirkung reduziert ist», erklärte der Fachmann.

Doch mit seinen Ausführungen konnte er das Publikum wenig besänftigen, zumindest nicht die zwei bis drei Personen, die sich ständig und ausgiebig zu Wort meldeten. Kein Wunder: Stellten sie die Grenzwerte als solche infrage. Kritisierten sie doch die Messverfahren für Strahlenbelastung im Grundsatz. «Die gesundheitlichen Schäden von Röntgenstrahlung oder dem Rauchen hat man früher auch anders beurteilt als heute», sagte einer. Beim Mobilfunk könne das auch so kommen. Man müsse heute schon an die Zukunft denken, wenn die Belastung durch das «Internet der Dinge» stärker sei als heute.

Thalheim aber musste sich beim aktuellen Mobilfunkprojekt an die Gegenwart halten. Und Gemeindeammann Frauchiger machte deutlich: «Die gesetzlichen Vorgaben sind sämtlich eingehalten. Wir mussten das genehmigen.» Die Kritiker des Projekts blieben auch nach mehr als zwei Stunden Debatte unbeeindruckt. Für sie steht fest: Die Antenne beim Schützenhaus zu genehmigen, war falsch. Frauchiger stellte ihnen anheim, ihre Einsprachen weiterzuziehen.