
Elektromobilität auf der «letzten Meile» : Don Quijote bekommt Support
Ein 85-jähriger E-Bike-Fahrer ist am Donnerstag in Aarau gestürzt und verletzte sich am Kopf schwer – eine Meldung, wie man sie leider beinahe wöchentlich lesen muss. E-Bikes, insbesondere jene mit den Akkus unter dem Gepäckträger, haben einen hohen Schwerpunkt und sind mit ihren Tempi für ungeübte und ältere Leute nicht ohne Gefahr.
Pingpong um das E-Töffli
Elektromobilität auf der «letzten Meile» – zwischen Wohnung und Bahnhof, auf der Fahrt zum Wochenmarkt – geht auch anders. Speziell das mit dem hohen Schwerpunkt. Der Zofinger Unternehmer Michael Müller verfügt über ein rund 40 km/h schnelles Elektro-Töffli mit kleinen, breiten Rädern. Auf die Strasse darf er damit nicht. Seit Monaten versucht er – einem Don Quijote gleich – das E-Moped zu homologieren, beim Strassenverkehrsamt einzulösen. «Die Frage, welche sich den Experten – nebst der Verkehrssicherheit – stellt, ist, was sie da vor sich haben: In welche Ausweis- und Versicherungskategorie gehört das Fahrzeug?», so Müller. Es finde ein Pingpong zwischen Zulassungsbehörde und Versicherungen statt.
Wem gehört das Trottoir?
Szenenwechsel und Wochen zurück in die Weihnachtszeit. Da brachte das Christkind dem einen oder anderen Jugendlichen sogenannte «Solowheels», «Hoverboards» oder «Smartwheels». Wer damit jedoch auf öffentlichem Grund fährt, riskiert eine Busse – kann gar Probleme bekommen, wenn es später um die Erteilung eines Lernfahrausweises geht. Ausser mit gewissen Elektro-Trottinetten dürfen die Fahrerinnen und Fahrer dieser Gefährte nur auf privaten Grundstücken unterwegs sein.
So geht es nicht weiter, sagt sich der Aargauer FDP-Nationalrat und TCS-Vizepräsident Thierry Burkart. Der Badener Rechtsanwalt verlangt in einem Postulat, dass der Bundesrat eine klare und liberale Regelung der Nutzung «elektrischer fahrzeugähnlicher Geräte» beschliesst, «um den «Langsamverkehr attraktiver zu machen». Angesichts der zunehmenden Überlastung der Verkehrswege würden Verbesserungen nur über teure Investitionen in deren Strukturen oder deren effizienterer Nutzung erreicht.
Was derzeit «illegal» auf dem Markt sei, eigne sich «ohne weiteres als Fortbewegungsmittel im Nahbereich», meint Burkart. «Was als Spielzeug angefangen hat, ist zum Transportmittel geworden.» Mit seinem Postulat ebnet der Verkehrsexperte das politische Terrain für einen Prozess, der beim Bundesamt für Strasse bereits im Gang ist. Auch dort ist man sich bewusst, dass laufend neue Trendfahrzeuge auf den Markt kommen, die von der heutigen Gesetzgebung nicht erfasst werden.
Bleibt die Frage, wo mit diesen Geräten gefahren werden darf – auf der Strasse, dem Veloweg oder dem Trottoir. Letzteres ist in der Schweiz – sieht man von den lautlosen und schnellen E-Töffli der Post ab – glücklicherweise noch immer eine Schutzzone für die Spezies der Fussgängerinnen und -gänger.