
Bei Neubauten und Erweiterungen ab 100 Quadratmeter Energiebezugsfläche bestehender Gebäude (Aufstockungen, Anbauten usw.) muss zur Deckung des eigenen Energiebedarfs eine Elektrizitätserzeugungsanlage (meist wird dies eine Solaranlage sein) mit einer bestimmten Leistung erstellt werden, oder man muss sich an einer solchen woanders beteiligen. © Keystone
Energiegesetz: So will der Aargau dem Klima helfen – das letzte Wort hat das Volk
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