Entlassung eines Uni-Professors: Grüner Kantonsrat will Erklärungen

Mehrere hundert Studenten unterzeichneten eine Petition, die eine Rücknahme der fristlosen Freistellung und Entlassung von Martin Mark fordert. Das Medienecho war gewaltig: Die Leitung der Universität Luzern hatte dem Professor für die Exegese des Alten Testaments an der Theologischen Fakultät am 27. Juni die Freistellung mitgeteilt; am 31. Juli lief das Arbeitsverhältnis aus. Zu den Gründen erklärte die Uni, dass «das Vertrauensverhältnis für eine Weiterführung der Anstellung fehlt. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes macht die Universität keine weiteren Angaben».

Nun haben die Vorkommnisse auch ein parlamentarisches Nachspiel: Urban Frye, Parlamentarier der Grünen im Luzerner Kantonsrat, hat eine dringliche Anfrage eingereicht. «Der Regierungsrat als oberstes in der Verantwortung stehendes Organ ist gefordert, eine zeitnahe Antwort auf die zahlreichen Fragen zu geben und allfällige Korrekturen einzuleiten. Dies betrifft insbesondere auch eine verwaltungsinterne Überprüfung der Rechtmässigkeit der Kündigung, da die Anstellungsverträge der Universität Luzern dem kantonalen Personalgesetz unterstehen und eine Verzögerung der Antworten sowohl der gekündigten Person als auch der Universität einen erheblichen Reputationsschaden zuzufügen droht», erklärt der in Luzern wohnhafte Frye.

Lehren aus dem Vorfall?

Der grüne Kantonspolitiker hat eine lange Liste an den Regierungsrat gerichtet. Diese Fragen beinhalten neben dem Kündigungs- und Freistellungsverfahren und der offenbaren Kritik des Professors an der Führung der Uni und Mängeln in der Rechnungslegung auch allfällige Lehren aus dem Vorfall. Frye möchte beispielsweise wissen, ob es vor der Entlassung eine vorausgehende schriftliche Abmahnung gegeben hat und: «Haben der Rektor und der Regierungsrat die an den Professor gemachten Vorwürfe auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen lassen, insbesondere da der Professor diese angeblich wiederholt bestritten hat?» Auch fragt Frye, ob der Regierungsrat bereit sei, «die Kündigung rückgängig zu machen, falls die monierten Kündigungsgründe sich insbesondere durch eine gerichtliche Überprüfung als haltlos und nicht stichhaltig erweisen sollten». Kantonsrat Urban Frye fragt auch, wie der Regierungsrat zukünftig Vorwürfen zur Unternehmensführung und Rechnungslegung bei staatsnahen Organisationen begegnen und diese abklären will.