Er drohte, die vier Polizisten vor Ort zu erschiessen

Passiert war es am 16. Oktober 2015 im Bezirk Zofingen. Eine Frau erstattete bei der Polizei Anzeige wegen häuslicher Gewalt gegen ihren Bekannten (42). Der Beschuldigte – als Sportschütze im Besitz mehrerer Waffen inklusive Munition – verweigerte den Polizisten vor Ort den Zugang zur Wohnung. Stattdessen wählte er die Notrufnummer 117 und erkundigte sich, ob die Personen vor Ort wirklich der Polizei angehören. Anfänglich glaubte er, es seien Einbrecher.

Trotz gutem und langem Zureden des Pikett-Unteroffiziers am Telefon, widersetzte sich der Beschuldigte weiterhin der Aufforderung, seine Haustüre zu öffnen. Er drohte dem Pikettoffizier mehrfach, die vier anwesenden Polizisten zu erschiessen, sollten diese gewaltsam in seine Wohnung eindringen. Eine Drohung, die er auch gegen die Polizisten vor Ort mehrfach wiederholte.

Eskalation vermieden

Weil sich das Opfer der häuslichen Gewalt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Tatort, sondern an einem sicheren und dem Beschuldigten nicht bekannten Ort befand, sahen die Polizisten von einem Zugriff ab. Dies vor allem auch, um eine mögliche Eskalation – mit unter Umständen Verletzten oder gar Toten – zu vermeiden. Nach dem rund eineinhalbstündigen Einsatz vor Ort, zogen die Polizisten unverrichteter Dinge wieder ab.

Der Beschuldigte erschien am Tag danach, um 10 Uhr morgens, auf dem Posten der Kantonspolizei in Zofingen. So wie er es dem Pikettoffizier am Vorabend am Telefon in Aussicht gestellt hatte.

Obwohl davon auszugehen war, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Beeinträchtigung – die Staatsanwaltschaft spricht von einer Autismus-Spektrum-Störung i. S. eines Asperger-Syndroms, Agoraphobie mit Panikstörungen – zur Zeit der Tat nur teilweise fähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, wollte ihn der Gerichtspräsident am Bezirksgericht Zofingen nicht freisprechen. «Solche Drohungen gegenüber der Polizei sind ernst zu nehmen, zumal der Beschuldigte mehrere Waffen und Munition besitzt», sagte der Zofinger Gerichtspräsident. «Die Polizei muss sich das nicht gefallen lassen.»

Wirr und kurzangebunden

Der heute 46-jährige IV- und Ergänzungsleistungs-Bezüger wurde der mehrfachen Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen und zu 40 Tagessätzen zu je 30 Franken (bedingt auf drei Jahre) und einer Busse von 300 Franken (unbedingt) verurteilt. Zudem hat er die Kosten des Verfahrens von mehreren Tausend Franken zu berappen.

Der kräftig gebaute, vor Gericht aber sehr unsicher wirkende Mann, nahm das Urteil an der Seite seines Pflichtverteidigers regungslos hin. Während der sehr kurzen Verhandlung äusserte sich der ganz in schwarz gekleidete Beschuldigte sehr wirr und mit ganz kurzen Antworten.