
Er plante einen Casino-Raub – und bekam kalte Füsse
In diesen Tagen musste sich ein 23-jähriger Schweizer vor dem Bezirksgericht Baden wegen versuchtem Raub im Grand Casino Baden verantworten. Der Angeklagte betrat am Abend des 1. August letzten Jahres mit einer Soft-Air-Pistole und einer Irritationsgranate sowie mit Gesichtsmaske, Halstuch und Sonnenbrille maskiert das Gebäude durch den Haupteingang. Die Granate hatte Kevin (Name geändert) im November 2017 aus der Rekrutenschule entwendet, zusammen mit einer Nebelgranate. Nachdem er den Haupteingang passiert hatte und sich vor dem Eingang des Casinos befand, dachte er, es sei geschlossen und kehrte wieder um, heisst es in der Anklageschrift.
Die Polizei konnte Kevin jedoch in der Folge am späten Abend festnehmen. Weil er die Pistole und die Granate noch mit sich führte, musste er sich auch wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Weiter wird ihm Exhibitionismus und sexuelle Belästigung zur Last gelegt, weil er etwas mehr als einen Monat nach dem Ereignis im Grand Casino zwei Frauen an einer Bushaltestelle sexuell belästigt und vor ihnen masturbiert haben soll.
Die Vorwürfe vom Abend des schweizerischen Nationalfeiertags, er habe das Casino ausrauben wollen, bestritt der gelernte Maurer nicht: «Ich bereue es. Ich weiss nicht, wie ich auf die Idee kam». Vor dem Gerichtspräsidenten Peter Rüegg antwortete Kevin, der ganz in grau zum Prozess erschien, auf die meisten Fragen sehr kurz angebunden mit Ja oder Nein, wobei er gefasst und zurückhaltend wirkte. Als Rüegg genauer nachfragte, warum er im Grand Casino plötzlich umkehrte, erklärte Kevin: «Ich wollte den Überfall gar nicht durchführen, ich traute mich nicht.» Mitte September 2018 soll sich Kevin zudem erneut strafbar gemacht haben, indem er an zwei aufeinander folgenden Tagen je eine Frau in der Nähe eines Bahnhofs im Kanton sexuell belästigt und sein Glied entblösst haben soll. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte: «Ich habe das nicht getan. Die eine Frau war sich bei der Gegenüberstellung auch nicht zu 100 Prozent sicher, ob ich diese Tat beging.»
Urteil drückt auf Portemonnaie
Richter Rüegg liess schlussendlich verlauten, dass Kevin in Sachen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Übertretung des Waffengesetzes mangels Zuständigkeit nicht vom Bezirksgericht belangt werde. Ein Termin vor der Militärjustiz steht für Kevin noch aus, da er das Sturmgewehr aus dem Militär zu Hause unsorgfältig aufbewahrte.
Wegen versuchtem Raub, Exhibitionismus, sexueller Belästigung sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilte das Gericht den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 110 Franken bedingt. Die Probezeit beträgt das Minimum von zwei Jahren, da Kevin bisher noch nie straffällig wurde. Eine Busse in Höhe von 1500 Franken sowie die Verfahrens- und Anwaltskosten muss er jedoch bezahlen. Rüegg begründete das Urteil damit, dass Kevin die Waffen beim Grand Casino vorsätzlich ohne Berechtigung mitführte und die Frauen ihn zu etwa 90 Prozent wiedererkannten.