
Er soll Frau und Schwägerin erstochen haben: Ab heute steht der mutmassliche Mörder von Hausen vor Gericht – was die Anklageschrift zeigt
Die Staatsanwaltschaft hat wegen mehrfachen Mordes Anklage erhoben. Dem mutmasslichen Mörder droht eine lebenslängliche Gefängnisstrafe – dies verlangt zumindest die Anklage. Ursprünglich hätte die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg bereits vergangenen November stattfinden sollen. Wegen Corona wurde sie aber verschoben. Diese Woche wird der Prozess nun durchgeführt. Die Gerichtsverhandlung ist auf vier Tage angesetzt und findet in der Mehrzweckhalle in Hausen statt, damit die Coronaregeln eingehalten werden können.
Mann soll Frau per Handy überwacht und kaltblütig ermordet haben
Im Laufe der Untersuchungen hatte der Mann ausgesagt, er sei von den Frauen angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt. Das glaubt ihm die Staatsanwaltschaft aber nicht, wie die Anklageschrift gegen den beschuldigten Kosovaren zeigt.
Darin wird die Vorgeschichte der Bluttat aufgezeigt. Bereits 2017, also ein Jahr vor dem mutmasslichen Mord, hatte die Frau ihren Mann wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Die Anzeige wurde später zwar zurückgezogen. Aufgrund der Befragung durch die Polizei soll der Beschuldigte aber gewusst haben, dass seine Frau vorhatte, sich von ihm scheiden zu lassen.
Dadurch wäre für ihn nicht nur ein finanzieller Nachteil entstanden, sondern er hätte auch sein Gesicht und die Obhut für die Kinder verloren, heisst es in der Anklageschrift. Ausserdem soll er den Verdacht gehegt haben, dass seine Frau ihn schon seit längerer Zeit betrüge. So habe der Kosovare beschlossen, seine Frau zu überwachen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Ungefähr einen Monat vor der mutmasslichen Tat habe er ein Handy im Auto seiner Frau versteckt, heisst es in der Anklageschrift. Mit der Funktion «Find my iPhone» habe der Ehemann sie jederzeit orten können. Überdies habe er sie mehrfach zu Treffen mit anderen Männern verfolgt und Beweisfotos gemacht. Auch von der unaufgeräumten Wohnung habe er Bilder gemacht – mutmasslich um zu beweisen, dass seine Frau den Haushalt vernachlässigt habe.
Zur Tat soll er geschritten sein, als die Kinder das Haus verlassen hatten
Schliesslich, am 8. Januar 2018, als die Kinder zur Schule gegangen waren, soll er ins Schlafzimmer gegangen sein und zweimal auf die im Bett liegende Frau eingestochen haben. Die Ehefrau starb laut Staatsanwaltschaft unmittelbar an diesen schweren Stichverletzungen.
Darauf habe die Schwägerin das Schlafzimmer betreten und der Mann habe sie aufs Bett gestossen. Dabei soll sie mit dem Kopf am Kopfteil des Bettes angeschlagen haben und das Bewusstsein verloren haben. Der Beschuldigte soll danach, laut Anklageschrift, dreimal auf die ohnmächtige Frau eingestochen haben. Auch das zweite Opfer ist gemäss Staatsanwaltschaft an diesen Messerstichen gestorben.
Staatsanwaltschaft: Mann versuchte Eindruck von Notwehr zu erwecken
Schliesslich soll der Beschuldigte sich selbst Stichverletzungen zugefügt und der toten Schwägerin ein anderes Küchenmesser in die Hand gedrückt haben. Dies tat er gemäss der Staatsanwaltschaft, um den Eindruck einer Notwehrsituation zu erwecken.
Daraufhin soll er seinen Sohn aus erster Ehe angewiesen haben, sich nach der Schule um die Kinder zu kümmern. Später soll er bei den Nachbarn Geld für die Kinder hinterlegt und via Anwalt die Polizei kontaktiert haben.
Der Beschuldigte habe seine Tat geplant und aus extrem egoistischen Gründen getötet, so die Staatsanwaltschaft. Weil er zudem sich selbst verletzt habe, um den Anschein einer Notwehrsituation zu erwecken, habe er besonders kaltblütig gehandelt, heisst es in der Anklageschrift.