Er zeigte Mädchen sein Geschlechtsteil – 83-jähriger Mann zu Geldstrafe verurteilt

Weil er zwei minderjährigen Mädchen sein entblösstes Geschlechtsteil gezeigt haben soll, fand sich ein 83-jähriger Schweizer diese Woche vor dem Richtertisch von Gerichtspräsident Florian Lüthy wieder. Mehrfacher Exhibitionismus lautete der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen den Rentner erhob. Laut der Anklage war der Mann im April 2017 mit seinem Auto an einem Aussichtspunkt in der Region unterwegs, als er zwei damals 8-jährigen Mädchen begegnete, die mit ihren Fahrrädern unterwegs waren. Er hielt neben den beiden Mädchen an, öffnete die Tür und fragte sie, wo es denn schöne Spazierwege gebe in der Nähe. Dabei soll er auf dem Fahrersitz gesessen und den Kindern sein entblösstes Geschlechtsteil gezeigt haben. 

Verfahren war bereits eingestellt worden

Im September 2017 wurde dem Beschuldigten wegen des Vorfalls ein Strafbefehl ausgestellt. Weil der 83-jährige jedoch Einsprache erhob und sich bereit erklärte, eine Therapie zu machen, wurde das Verfahren unter Auflagen eingestellt. Einen Monat später tauchte der Rentner dann wieder mehrmals in der Nähe des Wohnorts eines der beiden Mädchen auf. Dabei soll er laut Aussagen der Mutter jeweils nur ein Unterhemd, respektive lediglich eine Unterhose getragen haben. Wie sich herausstellte, besuchte der Mann zu diesem Zeitpunkt auch keine Therapiesitzungen mehr und verstiess somit gegen die Auflagen. Die Staatsanwaltschaft nahm daher das Verfahren gegen den Senior wieder auf. Und so landete der Fall letztlich vor dem Bezirksgericht Zofingen. 

Der Rentner ist einschlägig vorbestraft

Der 83-Jährige gab bei der Befragung vor Gericht zwar zu, die beiden Mädchen getroffen und mit ihnen gesprochen zu haben. Zu keinem Zeitpunkt habe er aber sein nacktes Geschlecht präsentiert. «Ich bin nicht einer von dieser Sorte», sagte er und führte auf Nachfrage des Gerichtspräsidenten aus, dass er keine exhibitionistischen Neigungen habe. Der Senior ist strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt. So hat er unter anderem eine Vorstrafe wegen Exhibitionismus. Dabei soll er eine Frau vor einem Altersheim sein entblösstes Geschlechtsteil gezeigt haben. An diese Vorstrafe wollte sich der Rentner nicht mehr erinnern. Sein Anwalt hielt fest, der Beschuldigte habe früher die gegen ihn ausgestellten Strafbefehle einfach akzeptiert, ohne gross zu hinterfragen. Der Verteidiger verlangte denn auch einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Klienten. 

Er muss sich einer Therapie unterziehen

Das Bezirksgericht ging nicht auf diese Forderung ein. Es sprach den 83-Jährigen des mehrfachen Exhibitionismus schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Franken. Die Probezeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem wird der Beschuldigte dazu verpflichtet, sich auf eigene Kosten einer ambulanten Therapie zur Behandlung seiner exhibitionistischen Neigungen zu unterziehen. Diese Weisung gilt für drei Jahre.