Erst das Raumprogramm – dann der Investorenwettbewerb: Entwicklung der Kirchgasse startet frühstens im Herbst

Der Entscheid des Oltner Stadtrates, in diesem Jahr einen Investorenwettbewerb zur stadteigenen Häuserzeile an der Kirchgasse Nord zu lancieren, hat die Fraktion SP/Junge SP zu einer Interpellation veranlasst: Ein Artikel in dieser Zeitung, publiziert am 14. August 2019, hatte davon gesprochen, dass auch die Liegenschaft des heutigen Kunstmuseums darin einbezogen werde. Zudem war im Artikel davon die Rede, dass die Liegenschaft anschliessend verkauft oder aber im Baurecht an einen privaten Interessenten abgegeben werden soll.

Wozu überhaupt ein solcher Wettbewerb lanciert werde, fragte die Fraktion SP/Junge SP. Damit suche der Stadtrat nach einen Investor, der nicht einfach den höchsten Preis und auch nicht nur ein herausragendes architektonisches Projekt eingebe, sondern der «sämtliche städtischen Interessen an der Liegenschaft am besten abbildet», so Stadtrat Thomas Marbet der Direktion Bau in seiner Antwort.

Investorenwettbewerb  – nicht immer sinnvoll

Mit städtischen Interessen meint der Stadtrat etwa die Umsetzung des Raumprogramms, der Nutzungsmix, die Einordnung in das Ensemble entlang der Kirchgasse, der Umgang mit historischer Bausubstanz oder auch das Preisangebot für einen Kauf beziehungsweise den Erwerb des Baurechts. Ein Investorenwettbewerb mache auch nur dann Sinn, wenn eine der Liegenschaften veräussert würde, so Marbet weiter. Ohne Verkaufsabsicht würde sich allenfalls ein Planerwahlverfahren oder ein Gesamtleistungswettbewerb aufdrängen. «Allerdings bedingen solche Verfahren Nutzer für alle vorhandenen Flächen oder eine Beschränkung des Projektperimeters auf die Liegenschaft, welche in Zukunft dem Kunstmuseum dient», so Marbet weiter.

Was die Interpellation auch ans Tageslicht fördert: Der Stadtrat geht davon aus, das Kunstmuseum im Besitz der Einwohnergemeinde zu behalten. Die Interpellanten waren davon ausgegangen, dass der Sieger des Wettbewerbs in irgendeiner Form ins Kunstmuseum investiert und dann auch daraus Profit schlagen könnte.

Davon aber kann keine Rede sein. Denn gemäss Marbet soll der anvisierte Wettbewerb hauptsächlich sicherstellen, dass die Synergien einer gleichzeitigen Erneuerung beziehungsweise Erweiterung ermittelt und genutzt werden. Zur Veräusserung kommen soll demnach – um es einfach auszudrücken – eine der beiden in öffentlichem Besitz stehenden Bauten an der Kirchgasse, allenfalls auch nur Teile davon. Denn beide Liegenschaften (Kunstmuseum und einstiges Naturmuseum) «sind zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht erforderlich», wie Marbet in seiner Antwort festhält.

Bevor der Investorenwettbewerb gestartet werden kann, voraussichtlich im Herbst 2020, muss aber erst noch das für den Betrieb des Kunstmuseums notwendige Raumprogramm definiert werden. Dann wird unter Berücksichtigung anderer Werte wie etwa der Zustand der alten Bausubstanz entschieden, ob der künftige Standort des Kunstmuseums wechselt oder im Wesentlichen der Alte bleibt.

Gemäss Marbet ist davon auszugehen, dass der Planungskredit für das Kunstmuseum in die Zuständigkeit des Parlaments fällt, während der Baukredit die Marke von vier Millionen Franken doch übersteigen dürfte und demnach an der Urne vom Volk bestätigt werden muss. Ein Verkauf beziehungsweise die Errichtung eines Baurechts im Wert von über einer Million dagegen fällt in die Kompetenz des Gemeindeparlaments.