
Es geht himmelwärts: Künftig zieren Hochhäuser das Stadtbild – auch auf dem Turuvani-Areal
Aus dem Mitwirkungsverfahren
Es wächst in die Höhe, in Olten. Die Zeichen der baulichen Verdichtung weisen zunehmend himmelwärts: Olten SüdWest, Bahnhof Nord, jetzt Turuvani-Areal. Allesamt werden sie vollständig oder teilweise mit Hochhäusern bestückt. 40, 50 Meter werden offenkundig zum Standard. Da nimmt sich die Höhe des Turuvani-Hochhauses mit 31 Metern geradezu bescheiden aus. Jetzt liegt der entsprechende Gestaltungsplan auf. Neben Gewerbe- und Büroflächen sind in der Überbauung gemäss Richtplan 52 Wohnungen vorgesehen.
Baulich ist das Areal unternutzt
Das ehemalige Turuvani-Areal an der Tannwaldstrasse und der Rosengasse ist aktuell baulich unternutzt und soll städtebaulich überzeugend und quartierverträglich verdichtet werden, so die Losung. Das Gebiet am Gleiskörper und in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof eigne sich vorzüglich für Dienstleistungs- und Wohnnutzungen. Grundeigentümerin und Stadt Olten haben 2016 einen Wettbewerb mit fünf eingeladenen Teams durchgeführt. Das siegreiche Team, Scheitlin Syfrig Architekten AG, Luzern, wurde mit der Weiterbearbeitung des Planungsvorhabens beauftragt.
Auf die seinerzeitige Mitwirkung im Juni letzten Jahres äusserten sich mehrere Eingaben kritisch zur Gebäudehöhe. Im Mitwirkungsbericht argumentiert die Planungsbehörde, dass «Gebäudehöhe und -volumetrie im Sinne einer massvollen Verdichtung gemäss den Anforderungen des im Jahre 2014 revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes durchaus als Beitrag zur qualitätsvollen Verdichtung betrachtet werden können», so Oltens Stadtbaumeister Kurt Schneider. «Die Baute ermöglicht auch die Ergänzung eines speziellen Wohnraumes; 52 Wohnungen bei einem Gesamtbestand von über 10000, den es so in Olten noch nicht gibt.» Auch hinsichtlich der Parkplätze sei ein Minimum von 30 Plätzen vorgesehen. «Gemäss geltender Bauordnung müsste ein Parkplatz-Bedarf von 65 sichergestellt sein», so Schneider Die im ursprünglichen Planungswerk nicht berücksichtigten Energieanforderungen wurden neu in die Sonderbauvorschriften aufgenommen. Zum einen muss ein Energiekonzept mit dem Baugesuch eingereicht werden welches aufzeigt, dass zum Beispiel Minergie-P Anforderungen erfüllt werden. «Auch ist ein höherer Anteil erneuerbarer Energien zu nutzen», sagt Schneider weiter.
Weil das rund 30 Meter hohe westseitig gelegene Gebäude von der aktuell gültigen maximalen Gebäudehöhe abweicht, ist neben dem obligatorischen Gestaltungsplan auch eine Teilzonenplanänderung erforderlich. Der Stadtrat beschliesst über die Teilzonenplanänderung und der Regierungsrat genehmigt diese. Die Beteiligung der interessierten Bevölkerung ist via Mitwirkung und die der Nachbarschaft via Einsprachemöglichkeit gewährleistet.
Hinweis
Planauflage vom 22. November bis 23. Dezember im 7. Stock des Oltner Stadthauses.