Es gibt keine Zweitauflage der abgehängten Kunstausstellung – Maler Jörg Binz verzichtet darauf

So geht der Kanton vor

Nach dem aufsehenerregenden Fall am Kantonsspital Olten stellt sich die Frage, wie es der Kanton mit der Kunst im öffentlichen Bereich – wie Ratsfluren oder Sälen – handhabt. Gibt es da schriftliche Richtlinien, wie solche Räume ausgestaltet werden dürfen?
Die kantonale Kulturchefin Eva Inversini sagt dazu auf Anfrage: «Geht es um grössere künstlerische Ausgestaltungen wie beim Berufsbildungszentrum, wird vorher ein künstlerisches Konzept erarbeitet. Dieses wird dann mit den Leuten, die im Gebäude arbeiten, besprochen und bei Problemen nach Lösungen gesucht.» Es könne immer sein, dass eine Person mit einem Kunstwerk nicht einverstanden sei. «Das gehört auch zum Wesen der Kunst.» Aber bisher habe man noch immer Lösungen gefunden. Ein eigentliches schriftliches Reglement besteht laut Inversini nicht und war bisher auch nie nötig.

Beim Solothurner Kuratorium für Kulturförderung sagt Thomas Woodtli auf Anfrage, dass die Fachkommission für den Ankauf von Bildern bei Solothurner Künstlern keine Richtlinien bezüglich der Motive hat. «Man verlässt sich auf unseren Sach- und Kunstverstand. Wir hatten auch noch nie ein Problem, mit einem angekauften Kunstwerk.» Woodtli ist Präsident der Fachkommission Bildende Kunst und selbst Kunstschaffender in Witterwil.

Seit dem 18. September zeigte Kunstmaler Jörg Binz 80 Werke im Hauptgang und im Restaurant des Kantonsspitals Olten, darunter gab es rund fünf Aktzeichnungen und ein Ölbild mit einem nackten Frauenunterleib. Weil der Verwaltungsrat der Solothurner Spitäler AG bei der letzten Sitzung am vergangenen Donnerstag die aus seiner Sicht unpassenden Bilder sah, ging die Weisung raus, diese sofort abzuhängen. Doch statt nur die Aktbilder zu entfernen, wurde «aus irgendeinem Missverständnis der Kommunikation» die ganze Ausstellung abgehängt, wie Verwaltungsratspräsidentin Verena Diener am Montag gegenüber dieser Zeitung erklärte. Die ehemalige Zürcher Regierungsrätin und Grünliberale-Ständerätin wollte dafür sorgen, dass die Bilder baldmöglichst wieder aufgehängt werden.

Doch dazu kommt es nun nicht. Der betroffene Künstler Jörg Binz verzichtet auf das Angebot der Solothurner Spitäler AG, wie Mediensprecher Gian Trionfini am Dienstagnachmittag auf Anfrage mitteilt. Die Bilder werden also nicht mehr aus dem Keller geholt. Binz war auf Anfrage dieser Zeitung am Dienstag nicht erreichbar. Er sagte jedoch am Montag gegenüber dieser Zeitung, dass Verena Diener den «Spitalleuten die Schuld in die Schuhe schiebt» und er die Argumentation für die vollständig abgehängte Ausstellung als «fadenscheinig» erachtet. Zudem würden ihm die Leute der Imagegruppe Kultur leidtun, welche für die Organisation der Ausstellung zuständig sind und nach dem Abräumen nun die Bilder wieder aufhängen müssten.

Mediensprecher Trionfini betonte allerdings, dass die Mitglieder der Imagegruppe sich bereits vorbereitet hätten, die Bilder wieder zu montieren. Allerdings hätte die Ausstellung nur noch zehn Tage gedauert – auf Wunsch und nach Absprache mit dem Künstler hätte sie aber auch verlängert werden können. Am Freitag, 14. Dezember, wäre die Finissage gewesen.
Wo die interne Kommunikationspanne bei den Solothurner Spitälern passierte, dass gleich alle Werke statt nur die Aktbilder entfernt wurden, ist weiterhin nicht klar. Gemäss dem Mediensprecher sei die Nichtbeachtung des im Rahmen einer anderen Ausstellung gefällten Grundsatzentscheids des Verwaltungsrats, keine Aktbilder mehr aufzuhängen, keine «bewusste Handlung» der Imagegruppe gewesen. Einzelne Mitglieder der Imagegruppe waren für diese Zeitung am Dienstag nicht erreichbar. Die nächste Kunstausstellung im Kantonsspital Olten ist ab Ende Januar 2019 geplant. Gemäss Verwaltungsratspräsidentin Diener wird die Imagegruppe auch künftig unabhängig agieren und die Künstler auswählen können. Die Gruppe lässt zudem den Künstlern freie Hand. Die Werke für die Ausstellung werden nicht gemeinsam ausgesucht.