
Eventualvorsätzliche Tötung: Messerstecher kassiert 5 Jahre
Die Verhandlung dauerte den ganzen Tag, als sich ein 32-jähriger Türke am Freitag vor Bezirksgericht Zofingen verantworten musste. Von versuchtem Mord sprach Staatsanwalt Simon Burger, der elf Jahre Haft forderte. Von versuchter schwerer Körperverletzung ging Verteidiger Valentin Landmann aus. Der bekannte Zürcher Anwalt plädierte auf drei Jahre Haft, die Hälfte davon bedingt. Unbestritten war, dass der Türke im September 2016 beim a1-Center in Oftringen seinen Nebenbuhler niedergestochen hatte. Die Tat wurde von Überwachungskameras festgehalten.
Der Beschuldigte hatte herausgefunden, dass seine Ehefrau mit einem anderen Mann Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht hatte. Ein Freund des Beschuldigten schlug vor, sich zu dritt zu einer Aussprache zu treffen. «Ich rechnete damit, dass er mir ein paar Faustschläge verpassen wird», gab das Opfer an. «Das wäre sein gutes Recht gewesen.» Die Männer einigten sich, im a1- Center einen Kaffee zu trinken.
«Ich hatte nicht das Gefühl, dass es eskalieren könnte», erinnerte sich der Freund des Beschuldigten. Er habe nicht gewusst, dass der Ehemann in seiner Socke ein Messer mitführte. «Das Gespräch verlief ruhig», bestätigten alle Beteiligten. Nach etwa fünf Minuten, das Gespräch schien beendet, kickte der Angeklagte seinen Kontrahenten völlig unerwartet mit dem Fuss ins Gesicht. Im Weiteren verpasste er seinem Gegenüber einen Schwedenkuss und mehrere Faustschläge. Es gelang dem Begleiter, seinen Freund zurückzuhalten. Dann aber zückte der Beschuldigte unvermittelt ein Messer und begann auf den Nebenbuhler einzustechen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, bei der Messerattacke auf den Oberkörper des Opfers gezielt zu haben. «Er nahm in Kauf, seinen Kontrahenten zu töten.» Der Beschuldigte wies diesen Vorwurf von sich. «Ich wollte ihn nur verletzen.» Er habe von sich aus von seinem Opfer abgelassen und den Tatort verlassen. «Er wollte den Geschädigten zu keinem Zeitpunkt umbringen, schon gar nicht der Ehre wegen», hielt auch der Verteidiger fest. Das Opfer gab hingegen an, der Begleiter habe den Angeklagten zurückgehalten und so Schlimmeres vermieden.
Das Opfer erlitt tiefe Schnittwunden an Oberschenkel und Schienbein. Nach der Attacke lud der Freund des Beschuldigten das blutüberströmte Opfer in sein Auto und fuhr es ins Spital. «Wir einigten uns, dass wir keine Polizei wollen und die Sache erledigt ist», sagte der Freund. Im Spital gab das Opfer zuerst an, sich die Verletzungen selbst zugefügt zu haben. Der Täter stellte sich später der Polizei. Bei der Verhandlung beteuerte er, dass ihm alles sehr leidtue und er einen grossen Fehler gemacht habe.
Das Bezirksgericht Zofingen gab sein Urteil am Montag bekannt: Der Messerstecher muss wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung für fünf Jahre ins Gefängnis. Es handle sich nicht um einen Mordversuch, der Türke habe seine Tat nicht geplant, den Tod seines Nebenbuhlers aber in Kauf genommen. Dieser habe allerdings nie in Lebensgefahr geschwebt und zeige kein Interesse an einer Strafverfolgung des Täters