
Fahrverbot auf Doerfliweg: Wer Einsprache erhebt, dem passiert nichts!
Jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, kann innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Die offizielle Publikation des Gerichts erfolgt im Amtsblatt, das Datum ist noch nicht bekannt, wird jedoch bald erfolgen.
Der Gemeinderat wird Einsprache gegen das allgemeine Fahrverbot machen. Aus Sicht des Gemeinderates geht das allgemeine Fahrverbot zu weit. Zumindest für den nicht motorisierten Verkehr sollte eine Durchfahrt gestattet sein. Als Beispiel für Schüler von Strengelbach, welche ab Sommer 2018 die Oberstufe in Brittnau besuchen werden. Zudem sollte das Bauamt der Gemeinde die Möglichkeit haben, das Gebiet St. Ueli oder Dörfli direkt via den Dörfliweg erreichen zu können und nicht einen weiten und unnötigen Umweg fahren zu müssen (Schneeräumung etc.).