
FC Aarau gegen GC: Ein kurzes Fan-Scharmützel – jetzt die Folgen
Angekündigt war ein Hochrisikospiel. Aarau gegen GC, im ausverkauften Brügglifeld. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort. Man erwartete 1000 GC-Fans und entsprechende Zwischenfälle. Passiert ist am Ende wenig. Und doch genug, um die Staatsanwaltschaft zu beschäftigen – und das Bezirksgericht Aarau. Dort sass FCA-Fan Stefan (Name geändert) vor dem Richter. Er hatte einen Strafbefehl angefochten, mit welchem ihn die Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe (120 Tagessätze zu 120 Franken) und einer Busse (3600 Franken) verurteilte.
Das Bezirksgericht Aarau muss sich häufiger als andere Aargauer Gerichte mit diesem Straftatbestand auseinandersetzen – Landfriedensbruch ist ein Tatbestand, der oft bei Fan-Krawallen auftritt. Laut Straf- gesetzbuch macht sich dessen schuldig, «wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden». Ohne Strafe davonkommen können Teilnehmer, sofern sie sich auf behördliche Aufforderung hin sofort vom Geschehen entfernen – aber nur, wenn sie zuvor weder selber Gewalt angewendet noch dazu aufgefordert haben.
«Ich habe gefühlt ewig mit dem Polizisten diskutiert»
Im Stadion ging es am 2. August 2019 relativ friedlich zu – ein paar wenige Pyros, kleinere Scharmützel, aber man hatte Schlimmeres befürchtet. GC siegte 2:1. Aber auch nur, weil der Schiedsrichter ein reguläres Tor von Aaraus Petar Misic in der 13. Minute nicht anerkannte. Nach dem Match spazierte Stefan, Ende 20, im Kundendienst tätig und nicht vorbestraft, mit Gleichgesinnten zu Fuss in Richtung Bahnhof. Durch die Unterführung wollten sie zum Penny Farthing Pub, dem Stammlokal der Aarau-Fans, gelangen. Vor der Treppe zur Unterführung stand allerdings eine Kette Polizisten. Stefan vor Gericht: «Wir mussten einige Minuten warten, weil noch GC-Fans da waren. Dann liess uns die Polizei durch. Ich bin davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt – wie üblich – der Extrazug mit den GC-Fans abgefahren war.»
Das traf allerdings nicht zu. Laut Staatsanwalt hat die Polizei den Zugang gewährt, weil FCA-Fans versucht hatten, die Polizeisperre zu umgehen, und sich innert Kürze 50 Personen angesammelt hatten. Als Stefan mit den anderen FCA-Fans in der Unterführung war, kamen GC-Fans vom Perron heruntergerannt. «Die Wege der gewaltbereiten Fan-Lager kreuzten sich», nennt das die Staatsanwaltschaft. Stefan: «Die wollten auf uns los. Ein paar haben angefangen, sich zu prügeln. Ich wusste nicht, was ich machen sollte. Also habe ich die Fäuste hochgenommen, um meinen Kopf zu schützen.» Sie hätten weder vor noch zurück gekonnt, weil die Brandschutztür am Ende der Unterführung (beim Coop) zu gewesen sei. «Ich habe dort eine gefühlte Ewigkeit mit dem Polizisten diskutiert, damit sie uns endlich rauslassen.»
Diese Diskussion ist auf Video festgehalten. Allerdings auch das kurze gewalttätige Zusammentreffen der Fans am Aufgang zum Gleis 6. Beide Videos wurden im Gerichtssaal gezeigt. Zu sehen ist, dass Stefan einige Schritte in Richtung der GC-Fans rennt. Das sei ein Reflex gewesen, sagt er, «ich wollte meinem Kollegen hinterher».
Stefans Anwalt forderte einen Freispruch. Sein Mandant habe nicht aktiv an etwas teilgenommen, sondern versucht, davon wegzukommen. Auch habe er weder Gewalt angewendet noch dazu aufgefordert. «Es war die Polizei, die durch ihr ungeschicktes Verhalten diese Situation provozierte.»
Auch Gerichtspräsident Andreas Schöb übte in der Urteilsbegründung leise Kritik an der polizeilichen Einsatzleitung. Das hilft Stefan aber nicht. Er habe sich aktiv an der Auseinandersetzung beteiligt («Sie gingen voll in den Pulk rein») und sei im Gegensatz zu vielen anderen nicht zurückgewichen. Aus juristischer Sicht diskutabel sei einzig die Frage, ob das nur einige Sekunden dauernde Renkontre tatsächlich als «Zusammenrottung» gewertet werden könne. «Aus meiner Sicht genügt es gerade so.» Sofern Stefan den Schuldspruch nicht ans Obergericht weiterzieht, muss er 1500 Franken Busse plus sämt- liche Gebühren und Ausla- gen zahlen. Die 90 Tagessätze à 110 Franken Geldstrafe werden einstweilen zur Bewährung ausgesetzt.