
Fehlende Baubewilligungen: Baupolizei greift mit hohen Bussen durch
Wer eine Gartenlaube, Sichtschutzwand oder einen Hühnerstall baut, braucht genauso eine Bewilligung wie der Millionenkrösus hinter einer Gewerbe- und Wohnüberbauung. Jedoch: Gerade bei kleineren Vorhaben vergessen die Bauherren – mal absichtlich, mal aus Unkenntnis – zu oft, vor dem Start das Okay der Gemeinde einzuholen. In Oftringen häuften sich in den letzten Monaten die Fälle von unbewilligten Baustellen, weshalb die Gemeinde eine Mahnmeldung verschickte, in der sie auf die Baubewilligungspflicht verweist. 15 derartige Baufrevel verzeichnete die Gemeindebaupolizei konkret allein im letzten Dreivierteljahr.
In vielen Gemeinden ein Thema
«Wir stellen immer wieder fest, dass Baubewilligungsverfahren nicht oder nicht rechtzeitig eingeleitet werden», sagt Peter Göldi, Leiter Abteilung Bau Planen Umwelt. Die aktuellen Fälle seien «nicht dramatisch, baurechtlich ist das Ganze aber alles andere als eine Lappalie, denn die Bewilligungspflicht wird von höchster Stufe, vom Bund, vorgegeben». Als grösste Ortschaft des Bezirks ist Oftringen verhältnismässig oft betroffen, aber auch andere Gemeinden können ein Liedchen davon singen: 2016 musste beispielsweise Vordemwald wiederholt einschreiten. Brittnau verzeichnet jährlich bis zu zehn Verstösse. Aarburg als weiteres Beispiel bis zu fünf (wir berichteten).
Peter Göldi in Oftringen erklärt, meist handle es sich um «Bagatellbauten». Diese würden oft von aufmerksamen Nachbarn gemeldet. Das Unwissen über die Bewilligungspflicht sei dabei die häufigste Erklä- rung. Wie oft es eine Ausrede ist, kann Göldi nicht abschätzen. «Ob jemand aus Nachlässigkeit oder bewusst ein Bauvorhaben ohne Bewilligung beginnt, können wir in aller Regel nicht mit Bestimmtheit sagen.»
Bussgeld bis zu 2000 Franken
Sicher sei: Bausünden kämen fast immer an den Tag. Und: Sie kommen die Verantwortlichen teuer zu stehen. Der Gemeinderat kann Bussgelder bis maximal 2000 Franken aussprechen. Noch einschneidender wird es, wenn die Gemeinde aufgrund der fehlenden Bewilligung einen sofortigen Baustopp verfügt. Dies wurde gemäss Göldi in den 15 letzten Fällen in Oftringen jedes Mal gemacht. Dann muss sich der Bauherr mehrere Monate gedulden und beauftragte Handwerker vertrösten. Kann das Projekt nicht nachträglich bewilligt werden, muss die angefangene Baute im schlimmsten Fall wieder abgerissen werden. «Das sind für die Bauherren sehr ärgerliche Konsequenzen, die rasch geldrelevant werden», weiss Göldi.
Reich wird die Gemeinde durch die Bussgelder nicht. Keine 10000 Franken macht die Baupolizei damit pro Jahr. Da schenken die restlichen Baubewilligungsverfahren aufgrund der hohen Zahl viel mehr ein. Gegen eine Viertelmillion Franken streicht Oftringen jährlich an Gebühren ein. Ausnahmen, in denen die Baupolizei ein Auge zudrückt, gibt es nicht. «Jedes Bewilligungsversäumnis wird geahndet», sagt der Bauverwalter. «Wir ärgern uns aber nicht gross darüber, sondern versuchen in einem ersten Schritt, die Bauherrschaften höflich auf ihr Versäumnis aufmerksam zu machen.» Was alles bewilligungspflichtige Bauten sind, regelt das kantonale Baugesetz (siehe Box). Auch die Fachleute der Gemeinde stünden für Fragen zu Verfügung, sagt Göldi, «und unterstützen Bauwillige beim nicht immer ganz einfachen Bewilligungsablauf».