Ferienzeit ist Badezeit – So vermeiden Sie Unfälle in Fliessgewässern

Wie schön ist es, sich im Sommer an einem Fluss aufzuhalten, darin zu schwimmen oder die Natur und Landschaft von einem Schlauchboot oder einer Luftmatratze aus zu geniessen. Doch Vorsicht: Sowohl das Schwimmen in einem Fluss wie auch eine Fahrt darauf mit einem Schlauchboot oder einer Luftmatratze birgt Gefahren. Zum Schutz der Bevölkerung hat die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft Baderegeln rund um Fliessgewässer zusammengestellt. Die Polizei ruft diese Regeln in einer Medienmitteilung Erinnerung.

So schützen Sie sich:

  • Nehmen Sie in offene Gewässer wie Flüsse, Weiher und Seen (auch als guter Schwimmer) immer eine gut sichtbare Schwimmhilfe mit und tragen Sie eine Badekappe mit greller Farbe.
  • Schlauchbootfahrer müssen mit einer Schwimmweste ausgerüstet sein.
  • Erkunden Sie unbekannte Flussabschnitte vor der Fahrt.
  • Die auf dem Boot angegebene Nutzlast sollte nicht überschritten werden.
  • Boote nicht zusammenbinden – sie sind nicht mehr manövrierfähig.
  • Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer sollte der Aufenthalt darin sein.

Nebst diesen Regeln sollten Sie weiteren Tipps beachten, wenn Sie sich an oder in Flüssen
aufhalten:

  • In Fliessgewässern halten sich nur geübte Schwimmer auf.
  • Halten Sie Distanz zum Schiffverkehr, zu Wehren und Brückenpfeilern.
  • Schwimmen Sie niemals im Bereich von Hafenanlagen und Fahrrinnen von Kursschiffen.
  • Springen Sie nicht von Brücken.
  • Unterschätzen Sie niemals die Strömungsgeschwindigkeit.
  • Schlauchboote, Kajaks, Kanus, Standup-Paddelboote müssen gemäss Binnenschifffahrtsverordnung an gut sichtbarer Stelle mit Name, Vorname und Adresse (Telefonnummer freiwillig) des Eigentümers oder Halters versehen sein.
  • Begeben Sie sich nie in den Bereich von Wasserwalzen. Selbst gute Schwimmer können sich aus der Sogwirkung nicht mehr aus eigener Kraft befreien.
  • Lassen Sie Kinder in Ufernähe niemals unbeaufsichtigt und sorgen Sie dafür, dass die Kinder eine zusätzliche Schwimmhilfe tragen.