Feuer in der Asylunterkunft Oftringen: Bezirksgericht spricht einen 38-jährigen Kurden der Brandstiftung schuldig

Es war Freitagabend, der 5. April 2019, als im Asylzentrum am Langernweg in Oftringen ein Brand ausbrach. In dem alten Bauernhaus mit viel Holz, wo der Kanton abgewiesene und ausreisepflichtige Flüchtlinge untergebracht hatte, breiteten sich die Flammen rasend schnell aus. Innert weniger Stunden brannte das Gebäude vollständig nieder, drei der Bewohner mussten mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung ins Spital gebracht werden. Die Unterkunft wurde total zerstört, der Schaden durch das Feuer beläuft sich auf 683’000 Franken.

Nach Holland geflüchtet, in die Schweiz ausgeliefert

Schon kurz nach dem Ausbruch des Brandes geriet Kerem T. (Name geändert), ein damals 36-jähriger Kurde mit türkischem Pass, ins Visier der Ermittler. Als einziger der 14 Bewohner war Kerem T. nach dem Feuer nicht in der Unterkunft, tags darauf reiste der abgewiesene Asylbewerber nach Holland aus. Dort wurde er eine Woche darauf verhaftet und später im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens in die Schweiz überstellt.

Am Donnerstag stand Kerem T. vor dem Bezirksgericht Zofingen, die Staatsanwaltschaft wirft ihm qualifizierte Brandstiftung vor. Der Angeklagte kam im kurzärmligen T-Shirt, mit kurzen grauen Hosen, Fussfesseln und kahlgeschorenem Kopf zur Verhandlung. Seit der Überstellung in die Schweiz sitzt er in Sicherheitshaft, die Polizei führte ihn direkt aus dem Bezirksgefängnis in den Gerichtssaal.

Angeklagter äussert sich nicht zum Vorwurf der Brandstiftung

Dort zeigte sich, dass die Version des Beschuldigten und der Anklage zu den Ereignissen am 5. April 2019 weit auseinandergehen. Für Staatsanwalt Adrian Brechbühl ist klar: Kerem T. war an jenem Abend stark alkoholisiert und in depressiver Stimmung, er zündete in der Unterkunft seinen Schlafplatz im Etagenbett an und verliess darauf das Gebäude.

Dabei habe der Kurde in Kauf genommen, dass mehrere Menschen ums Leben kommen oder schwer verletzt werden könnten. Zudem habe Kerem T. am Abend, nachdem er das Feuer gelegt haben soll, seinen Bekannten Thomas F. (Name geändert) mit einem Messer bedroht und von diesem 900 Franken erpresst.

Der Beschuldigte äusserte sich nicht zum Vorwurf der Brandstiftung, er sagte nur allgemein, er habe nichts Falsches gemacht. Pauschal warf er allen Personen, die im Verlauf des Verfahrens gegen ihn ausgesagt hatten, vor, zu lügen. Dies gelte für Thomas F., den er nicht bedroht habe, einige Mitbewohner, die ihn schlecht behandelt hätten und einen Sicherheitsangestellten des Asylzentrums, der gar nicht registriert habe, wann er gekommen und gegangen sei.

Brandermittler: «Am wahrscheinlichsten ist, dass jemand das Feuer legte»

Ein Brandermittler der Kantonspolizei, der den Tatort untersucht hat, hielt vor Gericht fest, die wahrscheinlichste Variante sei, dass jemand das Feuer vorsätzlich gelegt habe. Dafür spreche die rasche Ausbreitung der Flammen, wobei kein Brandbeschleuniger gefunden wurde.

Hinweise auf einen technischen Defekt als Brandursache gebe es keine – allerdings sei die Zerstörung so gross, dass sich dies auch nicht mit Sicherheit ausschliessen lasse. Denkbar wäre auch, dass das Feuer aufgrund einer Fahrlässigkeit ausbrach, zum Beispiel einer brennenden Zigarette, sagte der Brandermittler weiter.

Kerem T. wies homosexuelle Avancen eines Zeugen zurück

Bei der Befragung von Thomas F. zeigte sich, dass der Fall eine ungewöhnliche Komponente hat. Der 59-jährige Schweizer ist homosexuell und wünschte sich eine Beziehung mit Kerem T., was dieser jedoch ablehnte. Thomas F. wiederholte vor Gericht, dass ihn der Kurde mit einem Küchenmesser bedroht habe – «ich hatte Todesangst und dachte, meine letzte Stunde sei gekommen.» Später habe ihn Kerem T. gezwungen, beim Bancomaten Geld für ihn abzuheben.

Dieser entgegnete, der Abend sei ganz anders verlaufen, sie hätten zusammen eine Bar besucht und seien später zu Thomas F. nach Hause gegangen. Am frühen Morgen habe sein Bekannter ihn gebeten, mitzukommen zum Bancomaten, weil er Angst habe, bei Dunkelheit allein Geld abzuheben, erzählte Kerem T. weiter. Aus seiner Sicht sage Thomas F. gegen ihn aus, weil er dessen homosexuelle Avancen abgewiesen habe.

Fünfeinhalb Jahre Gefängnis oder Freispruch in dubio pro reo?

Gleich weit auseinander, wie die Versionen der Anklage und des Beschuldigten, gingen die Anträge von Staatsanwalt Adrian Brechbühl und Verteidiger Mustafa Bayrak. Für den Staatsanwalt steht aufgrund der Indizien und des Verhaltens von Kerem T. fest, dass sich dieser der qualifizierten Brandstiftung, der räuberischen Erpressung und der Nötigung strafbar gemacht hat. Dafür forderte Brechbühl eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken, sowie eine zehnjährige Landesverweisung.

Ganz anders sah Verteidiger Bayrak den Fall: Es gebe keinen objektiven Beweis und auch keine Zeugenaussage, die belegen könnten, dass sein Mandant tatsächlich das Feuer gelegt habe. Jedem anderen Bewohner der Unterkunft wäre es auch möglich gewesen, das Zimmer von Kerem T. zu betreten und dort ein Feuer zu legen, argumentierte Bayrak.

Zudem sei es unglaubwürdig, dass Thomas F. angeblich Todesangst gehabt habe, aber keine Anzeige gegen seinen Mandanten eingereicht habe und am Morgen nach der vermeintlichen Bedrohung ganz normal zur Arbeit gegangen sei. Nach dem Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – sei Kerem T. deshalb von den Vorwürfen der Brandstiftung, der räuberischen Erpressung und der Nötigung freizusprechen.

Gericht spricht Kerem T. in allen Punkten schuldig

Nach rund zweistündiger Beratung verkündete das Bezirksgericht Zofingen am späteren Nachmittag sein Urteil. Das Gericht folgte dabei weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft und sprach Kerem T. in allen Anklagepunkten schuldig. Der heute 38-jährige Kurde wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 10 Franken verurteilt. Dazu kommt eine zehnjährige Landesverweisung nach Verbüssung der Gefängnisstrafe.

Gerichtspräsident Florian Lüthy sagte bei der Urteilsbegründung, das Gericht sei von der Schilderung in der Anklage und vom Plädoyer des Staatsanwalts überzeugt. Die dargelegte Indizienkette sei nachvollziehbar und es bestünden keine unüberwindlichen Zweifel, die einen Schuldspruch verunmöglichen würden.

Die Aussagen von Kerem T., wonach alle Zeugen lügen und gegen ihn aussagen würden, seien hingegen wenig glaubhaft. Der Kurde habe sehr wohl gewusst, was für gravierende Folgen ein Feuer in der Unterkunft haben könne, schliesslich hätten sich mehrere Bewohner mit einem Sprung aus dem Fenster retten müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Aargauer Obergericht angefochten werden.