Finma stellt bei der Credit Suisse schwere Aufsichtsrechtsverletzungen fest

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügt Massnahmen gegen die Credit Suisse (CS), rügt zwei Personen und eröffnet ein Verfahren gegen drei weitere Personen. Dies, weil bei der Untersuchung der sogenannten Beschattungsaffäre schwere Aufsichtsrechtsverletzungen festgestellt worden seien, wie die Finma am Dienstag mitteilte.

Bei den Observationsmassnahmen, die unter anderem Topmanager Iqbal Khan betrafen, habe es gravierende organisatorische Mängel gegeben. Die Observationen seien in den Weisungen der Bank zwar nicht verboten, aber auch nicht spezifisch geregelt. Ein entsprechendes Risikomanagement habe es nicht gegeben. «In den meisten Fällen wurde formlos und ohne nachvollziehbare Begründung entschieden», schreibt die Finma in ihrer Mitteilung. Ausserdem seien die Observationen und deren Hintergründe verschleiert worden.

Observationen müssen von CEO und VR-Präsidium abgesegnet werden

Dies zeuge von «einer unangemessenen Unternehmenskultur bei Teilen der damaligen operativen Führung», so die Finma. Die Finma verpflichtet die CS nun, ein neues internes Reporting aufzubauen. Observationen sollen in Zukunft von CEO und Verwaltungsratspräsidium genehmigt werden. Weiter muss die Bank Massnahmen ergreifen, um geschäftsrelevante Kommunikation nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die CS-Führung hatte 2019 den damaligen Chef der Vermögensverwaltung, Iqbal Khan, vor seinem Wechsel zu UBS beschatten lassen. Dies aus Angst, dass er wichtige Mitarbeiter und Kunden abwerben könnte. Nach Bekanntwerden der Affäre gab der damalige CEO Tidjane Thiam 2020 seinen Rücktritt bekannt. (wap)