Frau erfindet Verbrechen, um krankem Ehemann zu helfen

Ihr Mann habe sie mit Benzin übergossen und anzünden wollen, behauptete die Frau, die an einem Winterabend vor rund zwei Jahren die Polizei zu sich nachhause gerufen hatte. Der Vorfall sei im Frühling passiert, vor den Augen der beiden Kinder. Der Mann habe das Benzin anschliessend über sich selbst gekippt und wollte sich ebenfalls in Brand stecken, erzählte sie gegenüber den Beamten.

Gegen den Mann wurde daraufhin eine Strafuntersuchung wegen versuchten Mordes eröffnet. Nachdem er aus der fürsorgerischen Unterbringung in der psychiatrischen Klinik Königsfelden entlassen worden war, wo er sich zwischenzeitlich befunden hatte, kam er für knapp einen Monat in Untersuchungshaft. Bald stellte sich jedoch heraus: Der Vorfall, von dem die Frau erzählt hatte, war nie passiert. Sie habe die Geschichte erfunden, um ihrem psychisch kranken Mann zu helfen, sagte die 49-Jährige später gegenüber der Staatsanwaltschaft aus. Sie wurde darum wegen falscher Anschuldigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Haftstrafe von 12 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken.

Am Dienstag stand die Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zofingen, wo sie nochmals darlegte, wie es zur Geschichte kam. Zuerst wollte sie auf die Fragen der Gerichtspräsidentin nicht antworten. Erst, als diese wissen wollte, warum sie die Geschichte um den Mordversuch erfunden hatte, begann die Beschuldigte zu reden.

Er wollte nicht zum Arzt

Sie und ihr Mann seien seit 30 Jahren verheiratet und glücklich. Irgendwann habe er aber begonnen, sich zu verändern, sich anders zu verhalten. Woran sie das gemerkt hat, wollte die Frau nicht sagen. «Ich hatte Angst, dass er sich etwas antut», liess die gebürtige Tamilin schliesslich über den Dolmetscher verlauten. Sie sei verzweifelt gewesen, weil er sich geweigert habe, zum Arzt zu gehen und Hilfe anzunehmen. Darum entschied sie, die Polizei anzurufen. «Ich dachte, sie bringen ihn dann in ein Spital.» Weil die Polizei aber nur dann helfe, wenn etwas Gravierendes geschieht, habe sie sich die Geschichte um das Benzin ausgedacht. «Ich wollte, dass es meinem Mann gut geht. Ich wollte ihn nicht anzeigen», beteuerte sie vor Gericht.

«Wofür ist die Polizei zuständig?», fragte die Gerichtspräsidentin schliesslich. «Sie ist zum Helfen da, wenn wir Bürger etwas brauchen», meinte die Beschuldigte. Sie habe nicht gewusst, welche Konsequenzen ihre Geschichte auslöst. Sie sei überzeugt gewesen, dass die Beamten ihren kranken Ehemann abholen und ins Spital fahren. Dass er einer polizeilichen Befragung unterzogen wird, habe sie nicht gewusst. Als ihr die Gerichtspräsidentin zum Ende der Verhandlung anbot, selbst noch ein paar Worte zu sagen, stellte die Beschuldigte stattdessen eine Frage: «An wen kann ich mich wenden, wenn es nochmals so weit kommt?» Die Gerichtspräsidentin erklärte, dass an dieser Stelle keine Beratung möglich sei – sie könne sich dafür an eine Behörde oder einen Anwalt wenden.

Keine böse Absicht

Die Beschuldigte wurde schliesslich freigesprochen. Eine falsche Anschuldigung liegt dann vor, wenn dem Opfer geschadet und eine Bestrafung herbeigeführt werden soll. Hier sei dies aber nicht der Fall, sagte die Gerichtspräsidentin. «Sie wollten ihren Mann nicht in Schwierigkeiten bringen, sondern ihm helfen, wie sie mehrfach betonten.» Die Frau wird jedoch die Kosten für das Verfahren tragen müssen, sofern sie dagegen keine Berufung einlegt.