Gedanken zu Dividenden und Kurzarbeit

Weshalb kauft und besitzt man Aktien? Seit Einführung der Negativzinsen auf Sparkapitalien und indirekt auf Obligationen gibt es für jemanden, der für seinen Lebensabend gespart hat, eigentlich nur drei Auswege: Edelmetalle und Liegenschaften oder Aktien.

Wer auf Letztere setzt, muss sich entscheiden, ob er primär auf einen steigenden Wert des Unternehmens hofft (Börsenkurs) und/oder eine gute Rendite erwartet – eine hohe Dividende anstrebt. Letztere haben viele ältere Kleinaktionärinnen und -aktionäre im Fokus: Sie wollen ihre Rente aufbessern – den sinkenden Umwandlungssätzen des BVG entgegenwirken.

Ein Verzicht – ein Verbot – von Gewinnausschüttungen, wie das Links-grün angesichts von Corona fordert, trifft diese Leute – und nicht primär Grossaktionäre. Zudem sind es die «Kleinen», welche ihre Dividende unter die Leute bringen – nach dem Lockdown mit ihrem Konsum die lokale Wirtschaft wieder ankurbeln.

Die Siegfried AG hat am Freitag ihre Generalversammlung per schriftliche Stimmabgabe abgehalten. Pro Aktie (aktueller Kurs: 443 Franken) gibt es eine Dividende von 2.80 Franken. Im Kontrast dazu die Tatsache, dass der Börsenkurs von Siegfried vor Corona bei rund 500 Franken lag. Aktien halten – der Wirtschaft Geld zur Verfügung stellen – ist ein Risiko, die Dividende eine Prämie dafür.

Siegfried ist das grösste börsenkotierte Unternehmen der Region und illustriert, wie sich der Aktienbesitz in der Schweiz verteilt. 4966 Aktionärinnen und Aktionäre zählt Siegfried. 4737 davon besitzen 11,75 Prozent der Aktien. Diesen Leuten soll es finanziell an den Kragen gehen? Sind das die «bösen» Kapitalisten? Wie stark sich Pensionskassen – unsere BVG-Renten – an der Siegfried AG beteiligt haben, geht aus dem Geschäftsbericht leider nicht hervor.

Ein anderes aktuelles Thema: Die Kurzarbeitsentschädigung – in der gegenwärtigen Situation eine wichtige Massnahme. Sie hilft Unternehmen retten und Arbeitsplätze erhalten. Gedacht ist dieses Instrument für die freie Wirtschaft, die nicht auf Staatsgarantien zählen kann.

Wie verhält sich das bei den Bundesbahnen? Die mussten ihren Fahrplan massiv ausdünnen. Dürfen auch die SBB Kurzarbeit anmelden? Ordnungspolitisch sicher nicht, weil ein Staatsbetrieb nicht Konkurs gehen kann. Er würde mit Steuergeldern gerettet.

600 Kurzarbeitende hat die SRG. Ist sie eine private Firma? Auf 1,2 Milliarden Franken belaufen sich die Pflichtabgaben, welche jeder Haushalt und jedes Unternehmen der SRG zu berappen hat. Diese Zwangsgebühr liefert der SRG 85 Prozent ihrer Einnahmen. So gut geht es privaten Radio- und Fernsehsendern nicht. Ihnen sind die Werbegelder weggebrochen und viele kämpfen um ihr wirtschaftliches Überleben.