
Gegen Strassenlärm – es wird leiser entlang der Strassen
Der Lärmpegel, dem Anwohner von Schöftler Strassen ausgesetzt sind, überschreitet in vielen Fällen die gesetzlichen Schranken. Diese Lärmemissionen sollen in Zukunft dank Sanierungsmassnahmen geringer ausfallen, so wie es Umweltgesetz und Lärmschutzverordnung vorsehen. Dazu haben Gemeinde und Kanton in einem gemeinsamen Projekt die Lärmbelastung an ihren Strassen gemessen und präsentieren die erforderlichen Massnahmen in einem Strassenlärm-Sanierungsprojekt, das noch bis 7. November öffentlich aufliegt.
Demnach sind die Immissionsgrenzwerte bei insgesamt 143 Liegenschaften und bei 8 nicht überbauten Parzellen überschritten. Insgesamt sind 952 Personen betroffen. Massnahmen zur Lärmdämpfung sind für Kantonsstrassen wie die Ruederstrasse, Böhlerstrasse, Suhrentalstrasse und Luzernerstrasse und die Gemeindestrasse Aarauer-/Dorfstrasse geplant (siehe Box rechts). Die Zeit drängt: Eigentlich müssten gemäss Lärmschutzverordnung Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bis Ende März 2018 durchgeführt sein.
Ehemalige Kantonsstrasse
Die Aarauer-/Dorfstrasse wurde einst der Gemeinde Schöftland vom Kanton übertragen. Es liegt daher nahe, dass Gemeinde und Kanton das Lärmschutz-Projekt gemeinsam angehen, wie Christian Felder, Leiter Bauverwaltung Schöftland, sagt. «Durch die koordinierte Bauleitung und Umsetzung können Synergien genutzt werden und kann die Gemeinde von Wissen und Unterstützung des Kantons profitieren.» Bereits vor zehn Jahren wurden erste Vorprojekte angegangen. «Sobald wir den nächsten Prozessschritt zu planen begannen, hatten wieder ein paar Grundeigentümer gewechselt, die informiert werden mussten», sagt Felder.
Die Kosten der Sanierungsmassnahmen belaufen sich für die Kantonsstrassen auf zirka 904‘000 Franken, für Gemeindestrassen auf zirka 159‘000 Franken. Die entstehenden Gesamtkosten von 1,06 Millionen Franken werden auf Bund (306‘000 Franken), Kanton (328‘000 Franken) und Gemeinde (429‘000 Franken) aufgeteilt, wobei der Kanton nur an die Kantonsstrassen-Sanierung einen Anteil zahlt. Hinzu kommen Kosten für Gebäudeeigentümer in der Höhe von 268 000 Franken, deren Aufwände für Schallschutzmassnahmen nur zur Hälfte übernommen werden, weil der Lärmpegel unter dem sogenannten Alarmwert liegt.
Ob ein Grundstück saniert werden muss, ist abhängig vom Zeitpunkt seiner Erschliessung und dem Datum, wann für das darauf erstellte Gebäude die Baubewilligung erteilt wurde. So sind Gebäude, deren Baubewilligung vor 1985 erteilt wurde, zwingend sanierungspflichtig und die Eigentümer sind zum Erhalt von Lärmschutzwänden und Schallschutzmassnahmen, wie etwa spezielle Fenster, berechtigt.
Zusätzlich werden an ausgewählten, stark lärmbelasteten Liegenschaften Schallschutzmassnahmen am Gebäude eingebaut. Für 120 weitere Liegenschaften, die ebenfalls im Bereich überschrittener Immissionswerte liegen (auch nach den Arbeiten an den Strassen), sind keine Projekte geplant. Kanton und Gemeinde haben für diese Grundstücke Erleichterungsanträge eingereicht, etwa, weil sich Projekte baulich nicht realisieren liessen oder Kosten und Wirkung in einem Missverhältnis stehen.
Geplante Massnahmen
-Entlang der Böhlerstrasse soll die Lärmschutzwand «Böhlerstrasse Nord» entstehen.
-Die Beläge der kritischen Strassen werden durch einen lärmarmen Belag ersetzt (ausserorts nur, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden).
-Für 54 Liegenschaften wurden akustische Projekte (Schallschutzfenster und Schalldämpflüfter)ausgearbeitet.