Gemeinderat beschliesst, das Parkierungsreglement vorläufig zu sistieren

Zu diesem Schluss kommt er, weil der Souverän gemäss seiner Einschätzung vorläufig kein Reglement will, auch wenn die Regelungen noch optimiert werden können. Zum anderen hat der vorläufige Verzicht planerische Gründe: Der Gemeinderat stellt im Verlauf der Endfassung zur Nutzungsplanung und in Gesprächen mit Grundeigentümern fest, dass der gegen Mitte 2019 erwartete rechtskräftige Zonenplan konkrete Projekte und damit auch vorzulegende Parkierungskonzepte auslösen wird. Im Moment ist es noch zu früh, über private Gebiete und Absichten konkrete Aussagen zu veröffentlichen, allerdings weiss die Bevölkerung, dass der Gemeinderat selber daran ist, die Entwicklung im Dorfzentrum, das heisst in der geplanten Kernzone 1, zu steuern. Hierzu werden auch Fragen der Parkierung zu beantworten sein. Alles in allem macht es also Sinn, mit dem Parkierungsreglement für den öffentlichen Raum zuzuwarten. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle für die Inputs zum Parkierungskonzept. Diese werden wieder aufgenommen, wenn die Zeit für einheitliche Parkierungsregelungen und deren Durchsetzung unausweichlich geworden ist.