
Gestaltungsplan geht in die letzte Runde
Vor wenigen Wochen ist das Bundesgericht nicht auf eine gegen das Volks-Ja zur Zofinger Verkehrssanierung Untere Vorstadt gerichtete Abstimmungsbeschwerde eingetreten. Damit haben Stadt und Kanton grünes Licht für den Umbau der heutigen Strassenkreuzung in einen Verkehrskreisel bekommen.
Der Untere Stadteingang ist jedoch auch städtebaulich kein Bijou – was sich ebenfalls ändern soll. Bereits 2008 hatte sich die Stadt beim Kanton für eine Teilnahme an einem damals ausgeschriebenen Wohnstandort-Wettbewerb interessiert. Ziel und Problemstellung für die Untere Vorstadt waren interessant genug. Zofingen kam in die Kränze und profitierte von kantonalen Geldern.
Fünf Architektur- und Planungsbüros analysierten die Situation und brachten ihre Lösungsvorschläge in Form von Richtprojekten ein, die – wie spätere Planungsschritte – der Bevölkerung an Orientierungsversammlungen präsentiert wurden. Opposition gab es vor allem von Seiten betroffener Grundeigentümer, die ihre Liegenschaften nicht in den Planungsperimeter einbringen wollten. «Eine Pflicht, in diesem Zusammenhang Parzellen zu verkaufen, gibt es in unserem Rechtsstaat nicht», sagt Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger. Deshalb habe man bei der Weiterbearbeitung des Siegerprojekts eine Etappierung vorgenommen. Das Resultat ist ein Gestaltungsplan, der 2014 öffentlich aufgelegt wurde. Bis 2018 führte der Stadtrat Einwendungsverhandlungen und Gespräche mit Anwohnerinnen und Anwohnern. «Aufgrund dieser wurden am Richtprojekt und am Gestaltungsplan verschiedene Anpassungen vorgenommen», sagt Hottiger.
«Der ursprüngliche Plan umfasste mehrere Parzellen längs der Spitalgasse, welche nicht wie vorgesehen durch die Stadt erworben werden konnten. Deshalb wurde der Perimeter des Gestaltungsplans – wie es die Einwendenden seinerzeit beantragt hatten – entsprechend verkleinert.» Dies hatte zur Folge, dass die drei an dieser Stelle geplanten Gebäude eingekürzt werden mussten. Die überarbeiteten Pläne hat der Kanton inzwischen einer Vorprüfung unterzogen und sein Okay gegeben.
Aktuell liegen die Planungsunterlagen erneut öffentlich auf, wie auf der Homepage der Stadt kommuniziert wurde. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen nimmt der Stadtrat im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist entgegen. Einwendungen hingegen können – da der ursprüngliche Gestaltungsplan bereits früher auflag – nur gegen Änderungen erhoben werden. Umgesetzt werden kann die teilrevidierte Ortsplanung erst, wenn die neue BNO rechtskräftig geworden ist.
Die Entwürfe sowie der Vorprüfungsbericht zum Gestaltungsplan Untere Vorstadt liegen bis 24. September öffentlich auf.