
«Halloween-Streiche»: Was ist noch Spass – und was eine Straftat?

Als Monster, Geister oder Vampire verkleidete Kinder sind in den Quartieren unterwegs. Sie klingeln und fordern «Süsses oder Saures»: Die Rede ist von Halloween, der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November. Diese Woche steht der Brauch wieder vor der Tür. Beliebt ist er vor allem in Amerika, er hat aber in den letzten Jahren auch in der Schweiz immer mehr an Popularität gewonnen. Leider bleibt es jeweils nicht beim friedlichen Süssigkeitensammeln. Es kommt fast jedes Jahr zu Sachbeschädigungen und Vandalenakten – auch in unserer Gegend.
Um diesen Straftaten in der Halloweennacht vorzubeugen, veranstaltet die Primarschule Oftringen seit etwa acht Jahren jede Woche vor Halloween einen Präventionsanlass für die 6. Klassen. Durchgeführt wird dieser von der Regionalpolizei Zofingen. «Grund war eine heftige Halloweennacht mit massiven Vandalenakten, die vor einigen Jahren in Oftringen stattgefunden hat», sagt Ariane Dresel, Schulleiterin der Primarschule Nord.
Schlagring und Eierkartons sichergestellt
An diesem Montagmorgen steht Marc Lehner vor den erwartungsvollen Oftringer Schülern. Er ist Stellenleiter der Regionalpolizei auf dem Polizeiposten in Schöftland sowie Mitarbeiter der Jugendpolizei. In der folgenden Doppellektion will er die Schüler darauf aufmerksam machen, was an Halloween und ganz generell legal und illegal ist und mit welchen Konsequenzen die Jugendlichen bei Straftaten rechnen müssen.
Zuerst eröffnet Lehner den Schülern, dass er und seine Polizeikollegen an Halloween ebenfalls unterwegs sein werden. In Zivil werden die Beamten ein Auge auf die Süssigkeitensammler haben und intervenieren, wo nötig. Zum Beispiel, wenn es darum geht, verbotene Gegenstände einzuziehen.
«Letztes Jahr haben wir diverse Kartons voller Eier, eine Flasche Wodka, eine Soft-Air-Pistole und einen Schlagring konfisziert», erzählt Lehner den Schülern.
Insgesamt gingen in der Halloweennacht vergangenes Jahr kantonsweit 35 Meldungen ein. 15 betrafen Eierwerfer, dazu gab es vereinzelt Probleme mit Feuerwerk oder Sachbeschädigung. «Für einen so grossen Kanton sind das relativ wenig Meldungen», sagt Lehner. Das Ziel ist aber ganz klar: Die Straftaten in dieser Nacht weiter zu senken.
Lehner erklärt den Schülern deshalb, was ihnen droht, wenn sie eine Straftat begehen. Im besten Fall kommen sie mit einer Standpauke der Eltern davon, im schlimmsten Fall muss sich die Jugendanwaltschaft um sie kümmern. Lehner klärt auch, ab wann man strafmündig ist. Entgegen vieler Meinungen der Schüler haftet man bereits ab 10 Jahren für Straftaten. Alle im Raum können also strafrechtlich belangt werden. Das fährt manchem richtig ein.
«Halloween ist kein Freipass für Unfug und Sachbeschädigungen», macht Lehner den Schülern klar. Die Polizei habe nichts gegen Halloween, solange alles ruhig verlaufe. Problematisch wird es dann, wenn Gesetze gebrochen werden. «Eier an die Fassade zu werfen ist Sachbeschädigung. Die teure Reinigung muss danach vom Verursacher übernommen werden», erklärt Lehner. Die Schüler hören ihm aufmerksam zu, stellen viele Fragen, wollen genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Zum Abschluss gibt Lehner den Schülern noch einige Verhaltenstipps für die Halloweenacht mit auf den Weg. «Seid nie allein unterwegs, geht mit älteren Geschwistern oder euren Eltern mit, sprecht nicht mit Fremden und klingelt dort, wo ihr schon Leute kennt.»
So bleibt die Hoffnung, dass an Halloween heuer nur freundliche Geister, Vampire und Zombies unterwegs sind.