Herbstferien trotz Corona: So sichern Sie sich bereits vor der Buchung bestens ab

Die Abende werden kürzer, die Tage kühler. Schon immer jagten Schweizerinnen und Schweizer darum im Herbst noch einmal der Sonne in fernen Ländern nach, machten Badeferien in Thailand, Ägypten, in der Südtürkei. Nur: In diesem Jahr ist alles anders. Da ist die Unsicherheit und da ist die Befangenheit. Alle zwei Wochen kommen neue Länder auf die Quarantäneliste, andere verschwinden wieder, Zahlen, rechnen, planen. Wer über ein Reisebüro bucht, hat wenigstens einen Ansprechpartner, eine professionelle Hilfe, jemand, an den man sich wenden kann. Wer seinen Badeurlaub selbst organisiert, steht meistens alleine da.

In Krisenzeiten wie diesen ist es daher umso wichtiger, dass Reisende vor jeder Buchung vorab klären, wie es sich mit den Stornierungsbedingungen bei der Fluggesellschaft sowie beim gewünschten Hotel verhält. Viele Airlines – darunter auch die Swiss – bieten momentan aus Kulanz kostenlose und kurzfristige Umbuchungen an. Auch bei vielen Unterkünften ist mittlerweile bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung möglich. Sollten diese Stricke reissen, hilft eine abgeschlossene Reiseversicherung. Aber Achtung: Nicht alle Schweizer Versicherungen übernehmen angefallene Stornierungskosten.

Allianz: «Behördliche Entscheide sind kein versichertes Ereignis»

Wer sich kurz vor der Abreise mit dem Virus infiziert, ist in jedem Fall abgesichert. Denn Krankheiten gelten generell als versichertes Ereignis. Die verschiedenen Versicherungen übernehmen die Kosten auch, wenn ein Versicherter in Quarantäne muss, weil beispielsweise Angehörige erkrankt sind. Es gibt jedoch einen Punkt, in dem sich die Leistungen unterscheiden: Und zwar, wenn die gewünschte Reisedestination unvorhergesehen auf der Quarantäneliste des Bundes landet.

Dann schert die Allianz aus. Sie erachtet behördliche Entscheide nämlich nicht als Gegenstand von Versicherungsleistungen und übernimmt in diesem Fall keine angefallenen Kosten. Die Mobiliar eigentlich auch nicht – aus Kulanz zahle sie aber trotzdem, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. Jedoch nur, wenn der Vertrag vor dem 16. März abgeschlossen wurde. Bei der Axa zählt der 13. März als Stichtag.

Auch die Zürich Versicherungen und die Helvetia zahlen. Bei ihnen muss die Versicherungspolice einfach vor der Reisewarnung beziehungsweise der behördlichen Massnahmen abgeschlossen worden sein. Auch die Buchung stattgefunden haben, bevor die Reisewarnung ausgesprochen wurde. Befand sich das gewünschte Zielland bereits zum Zeitpunkt der Buchung auf der Quarantäneliste, haftet man selbst. Auch wer die Ferien einfach aus Unsicherheit annullieren möchte, obwohl das Land nicht auf der Liste ist, muss selbst für die Stornierungskosten aufkommen.

Haben sich Reisende erst einmal durch dieses Wirrwarr gekämpft, winkt die Belohnung. Zwar sind viele Traumdestinationen derzeit nicht bereisbar, dafür locken alternativ Griechenland, Zypern oder Portugal. In diese Länder können Badelustige auch in der momentanen Krise reisen – und noch einmal Wärme tanken.

Bund rät von Reisen in 51 Länder ab

So funktioniert die Quarantäneliste

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktualisiert die Liste alle zwei Wochen. Ausschlaggebend ist die sogenannte Inzidenz, also die Anzahl Fallzahlen pro 100’000 Einwohner. Wenn diese in den vergangenen 14 Tagen in einem Gebiet mehr als 60 beträgt, kommt das Land auf die Liste. Aktuell rät der Bund von Reisen in 51 Länder sowie in Teilgebiete von Frankreich und Österreich ab. Wer trotzdem dorthin reisen will, muss sich nach der Einreise in die Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Ein Missachten dieser Regel kann mit Bussen von bis zu 10’000 Franken bestraft werden.