
Heroinhandel, Waffenbesitz, Urkundenfälschung: Dealer muss 13 Jahre hinter Gitter
Der Heroindealer Ardit M.*, welcher sich vor zwei Wochen vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verantworten musste, erhielt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Er wurde wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.
Staatsanwalt Philipp Rauber hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert, sein Anwalt, Max Birkenmaier, eine von 5 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kosovaren den Verkauf von rund 42 Kilogramm Heroingemisch vorgeworfen. Da sich das Gericht bei dieser Menge jedoch unsicher war, wurde Ardit M. nur wegen des Verkaufs von 33 Kilogramm Heroingemisch verurteilt.
Ausserdem werden ihm 80 Prozent der Gerichtskosten auferlegt, was rund 65’000 Franken entspricht. Vom Vorwurf der Geldwäscherei, welcher Ardit M. ebenfalls beschuldigt war, wurde er hingegen freigesprochen.
Urkundenfälschung und Waffenbesitz
Während der letzten Jahre hatte M. Heroinhandel im grossen Stil betrieben. Im Heroinhandelring, für den sein damaliges Lokal, das Café Alexander in Trimbach, als Umschlagplatz diente, soll er die Chef-Rolle übernommen haben. Mehrere Mitglieder des Rings wurden bereits vor ihm verurteilt. Während der Kosovare seine Position im Drogenring während der zweitägigen Verhandlung stets abstritt, gab er die Urkundenfälschung und den Waffenbesitz zu. Er war im Besitz zweier Pistolen und einer Kalaschnikow.
Ausserdem hatte er die Erfolgsrechnung seiner Firma gefälscht, um über diese einen BMW leasen zu können. Die Geldwäscherei jedoch bestreitet der Beschuldigte hartnäckig. Genügend Beweise gab es für eine Verurteilung diesbezüglich nicht. (KSP)