
Heute sagt Influencerin Morena Diaz vor Gericht aus: Mit ihrem Fall hat sie eine Debatte über das Sexualstrafrecht ausgelöst
Worum geht es?
Im Januar 2020 erzählte Morena Diaz auf Instagram und ihrem Blog, was ihr ein Jahr zuvor passiert sei:
«Drei Tage vor Heiligabend wurde ich vergewaltigt. Nicht von einem Fremden, nicht auf dem Heimweg, nicht in einer dunklen Gasse, sondern in den vier Wänden eines ‹Freundes›.»
Die Aargauer Kantonspolizei meldete sich danach bei ihr, weil sie ein mutmassliches Offizialdelikt publik gemacht habe. Damals wohnte sie im Aargau, wo sie als Lehrerin arbeitete. Sie erstattete Anzeige. Das Strafverfahren übernahm dann aber die Staatsanwaltschaft von Schwyz, weil dort der mutmassliche Tatort liegt.
Heute Donnerstag wird der Fall vom Strafgericht Schwyz beurteilt. Die 28-Jährige wohnt inzwischen in Basel und arbeitet hauptberuflich als Influencerin, sie lebt also von Werbung auf Instagram.
Warum ist das wichtig?
Diaz hat mit dem Fall eine Debatte über das Sexualstrafrecht angestossen und tritt als Aktivistin von Amnesty International auf. Inzwischen liegt eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision vor, die ihr aber zu wenig weit geht. Sie fordert, dass beide Sexualpartner vor dem Akt ihre Zustimmung geben müssten.
Das Urteil wird zeigen, ob das heutige Recht aus Sicht der Aktivistinnen tatsächlich zu mild ist.
Wie lautet die Anklage?
Die Staatsanwältin hat Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben. Dem Angeklagten, einem Italiener mit Jahrgang 1988, droht deshalb die Ausschaffung. Gemäss Anklage sass Diaz in der besagten Nacht auf seinem Bett. Er soll sich «ruckartig und mit seinem ganzen Gewicht» auf ihre Beine begeben haben. Sie habe erfolglos versucht, ihn wegzudrücken. Dennoch habe er ihren BH heruntergezogen, sie auf eine nackte Brust geküsst und er sei mit mehreren Fingern in ihre Vagina eingedrungen. Sie habe mehrmals «Nein» gesagt.
Der junge Mann hat in der Einvernahme alles abgestritten und eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung eingereicht.
Die Staatsanwältin klagt nicht wegen Vergewaltigung, weil er nicht mit seinem Penis in sie eingedrungen ist. Sexuelle Nötigung kann aber gleich hart bestraft werden, mit bis zu zehn Jahren Gefängnis. Der einzige Unterschied ist, dass es keine Mindeststrafe von einem Jahr gibt.
Die Verhandlung hat um 8.30 Uhr begonnen. Die Gerichtsvorsitzende verbietet Journalisten, Meldungen aus dem Gerichtssaal zu publizieren. Update folgt in der Pause.