Hoffen auf Badi-Öffnung: Das bedeuten die Corona-Lockerungen für die Stadt Olten

Die Museen und Bibliotheken der Stadt Olten öffnen bereits am 12. Mai ihre Türen wieder. Nachdem der Bundesrat das Öffnungsdatum vergangene Woche vom 8. Juni um vier Wochen vorgezogen hat, braucht es laut Stadt dafür nun einen Sondereffort, weil bei den Personaleinsätzen und während der längeren Schliessungszeit geplanten Massnahmen von anderen Voraussetzungen ausgegangen worden war.

Bei der Stadtbibliothek habe die Terminverschiebung zur Folge, dass sie zwar vom 12. bis 30. Mai geöffnet sein wird, dann aber aufgrund der geplanten Umbauten und der Umstellung auf Selbstverbuchung wieder für zwei Wochen geschlossen werden muss; die «neue» Stadtbibliothek lädt dann ab 16. Juni zur Neuentdeckung.

Das Haus der Museen und das Kunstmuseum können ab Montag nur Individualbesucherinnen und -besucher empfangen; Gruppenbesuche wie auch Veranstaltungen sind vorderhand noch nicht möglich. Ebenfalls geöffnet wird ab nächster Woche das Stadtarchiv zu den gewohnten Zeiten; hier ist aber aufgrund der Platzverhältnisse jeweils nur eine Besucherin bzw. ein Besucher auf Voranmeldung zugelassen.

«Die Verantwortlichen bemühen sich ferner, dass ab 11. Mai auch die Oltner Badi für eine beschränkte Anzahl von (Sport-)Schwimmerinnen und -Schwimmern geöffnet werden kann», steht im Communiqué der Stadt. Voraussetzung dafür sei aber unter anderem die Genehmigung des Schutzkonzepts des Verbands Hallen- und Freibäder durch den Bund.

Ab Montag können die Sportanlagen im Kleinholz, in der Badi und die Giroud-Olma-Halle wieder für Vereinssport und Trainings ohne Körperkontakt und mit maximal fünf Personen unter Auflage eines Schutzkonzeptes geöffnet werden; die Garderoben bleiben für den Vereinssport geschlossen. Zu den Schulanlagen inkl. vom Schulsport genutzte Stadthalle erhalten externe Personen indessen aufgrund kantonaler Vorgaben keinen Zutritt.

Apropos Schule: Ab 11. Mai findet an der obligatorischen Schule wie bereits bekannt wieder Unterricht in allen Fächern inklusive Musikschule statt. Nicht durchgeführt werden können unter anderem Schulreisen, Sporttage, Lager, Projektwochen sowie Elternabende und Besuchstage.

Wieder geöffnet wird ab kommendem Montag auch der Stadthauseingang. Aufgrund der beschränkten Wartebereiche in den oberen Stockwerken wird die Anmeldung der Sozialregion vorderhand jedoch an einem separaten Schalter im Empfangsbereich im Parterre belassen. Der Hintereingang des Stadthauses bleibt vorerst für die Besucherinnen und Besucher geschlossen. Nach vorübergehendem Ausschluss der Öffentlichkeit können ab 11. Mai auch die wöchentlichen Sitzungen des Stadtrates wieder besucht werden, solange die Weisungen des Bundes eingehalten werden können. Zugelassen sind aufgrund der räumlichen Gegebenheiten maximal vier Personen auf Voranmeldung.

Keine Kilbi

Auf der Veranstaltungsseite steht aufgrund der Vorgaben des Bundes fest, dass die Grossanlässe Kilbi von Mitte August sowie Beachevent und Street Food Festival im Mai nicht zu den geplanten Daten stattfinden können; für alle drei Events stehen Verschiebedaten zur Diskussion.

Über die Durchführung der Bundesfeier hat der Stadtrat noch nicht entschieden; er wartet die Vorgaben des Bundes ab 8. Juni ab, über welche der Bundesrat am 27. Mai entscheidet. Nicht stattfinden werden die beiden Monatsmärkte vom 4. und 25. Mai; eine Neubeurteilung findet auch hier Ende Mai statt. Ebenso für die Durchführung der Wochenmärkte, die vorderhand durch Einzelverkaufsstände für Lebensmittel in der Innenstadt – einer pro Platz – ersetzt bleiben. Auf eine Durchführung von Standverkäufen auch auf der rechten Aareseite wird wegen fehlender Plätze und dadurch unter den gegebenen Auflagen grosser Distanzen weiterhin verzichtet, zumal ganze Strassenzüge gesperrt werden müssten.

Nachdem der öffentliche Verkehr ab kommendem Montag wieder funktionieren soll und die Verkaufsläden sowie Restaurants wieder öffnen können, wird die Stadt Olten ab 11. Mai zudem wieder Parkgebühren erheben, damit die öffentlichen Parkplätze im Interesse des Gewerbes nicht durch Langzeitparkierer blockiert werden. (sko)