
Honoraraffäre: Jetzt wird die Aargauer Politik aktiv – SVP-Grossrätin kritisiert Staatsanwaltschaft
Als das Gesundheitsdepartement von SVP-Regierungsrätin Franziska Roth von der Honoraraffäre am Kantonsspital Aarauerfuhr, schaltete die Regierung die Justiz ein. Nun stellt mit Désirée Stutz ausgerechnet eine Parteikollegin der Gesundheitsdirektorin kritische Fragen zu diesem Vorgang. Die SVP-Grossrätin, die von 2011 bis 2013 selber bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg tätig war, reicht heute im Kantonsparlament einen Vorstoss ein.
Stutz hält fest, aus ihrer Sicht sei eine verlässliche Aussage, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht, mit wenigen Ausnahmen erst nach Durchführung eines Strafverfahrens und nach Erhebung und Auswertung der relevanten Beweise möglich. Sie verweist auf zwei Aussagen in AZ-Artikeln der letzten Woche. So sagte die Sprecherin des Gesundheitsdepartements, die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, «dass nach sorgfältiger Prüfung kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden kann und darum kein Straftatbestand vorlag». Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte derweil, dass der Regierungsrat lediglich um eine Einschätzung angefragt habe, «ob allenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen könnte».
Désirée Stutz will nun wissen, ob im Fall des fehlbaren Chefarztes ein Strafverfahren geführt wurde, oder nicht. Für den Fall, dass es kein solches Verfahren gab, fragt die SVP-Grossrätin: «Wie wurde die sorgfältige Prüfung denn vorgenommen?» Für die Juristin stellt sich überdies die Frage, weshalb die Einschätzung über ein möglicherweise strafbares Verhalten nicht durch die Kantonsverwaltung selber getätigt wurde. Tatsächlich gibt es in jedem Departement juristische Mitarbeiter, auch der Regierungsrat verfügt über einen Rechtsdienst.
Warum nur eine Einschätzung?
Stutz fragt weiter: «Weshalb wurde im Fall der Chefarzthonorar-Affäre eine Einschätzung veranlasst und nicht eine Strafanzeige eingereicht?» Sie will überdies wissen, wer bei der Staatsanwaltschaft eine solche Einschätzung anfordern könne und welche Rechtsgrundlage es dafür gebe. Und sie fragt, welche Unterlagen der Staatsanwaltschaft im Fall der Honoraraffäre übergeben worden seien. Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, hatte vergangene Woche gesagt, für die Abklärung seien zwei externe Revisionsberichte vollständig zur Verfügung gestanden. Stutz will nun wissen, wer entschieden habe, welche Dokumente der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Weiter fragt die Juristin, warum die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung unter den Vorbehalt gestellt habe, «dass sich bei Vorliegen weiterer und zusätzlicher Unterlagen oder Informationen eine andere strafrechtliche Beurteilung ergeben könnte». Sie verlangt zudem Auskunft darüber, in welcher Form die Staatsanwaltschaft die Regierung informiert habe, dass kein genügender Anfangsverdacht für ein Strafverfahren bestehe. Schliesslich fragt Stutz, wie die Staatsanwaltschaft einen Fall handhaben würde, in dem sie den Anfangsverdacht nach einer Einschätzung als gegeben erachtet. «Kommen dem Regierungsrat in diesem Falle spezielle Kompetenzen zur Einleitung von Strafverfahren zu?», fragt die SVP-Grossrätin.