«Ich wurde vergewaltigt» – der Fall von Morena Diaz kommt vor Gericht: Dem Angeklagten droht die Ausschaffung

Am Anfang der Debatte über ein schärferes Vergewaltigungsrecht in der Schweiz steht ein Fall: jener von Morena Diaz. Die 28-Jährige ist Influencerin mit 65’000 Followern auf Instagram.

Im Januar 2020 beschrieb sie auf der Social-Media-Plattform, auf ihrem Blog sowie in vielen Medienbeiträgen, was ihr vor mehr als einem Jahr passiert sei: «Drei Tage vor Heiligabend wurde ich vergewaltigt. Nicht von einem Fremden, nicht auf dem Heimweg, nicht in einer dunklen Gasse, sondern in den vier Wänden eines ‹Freundes›.» Sie hätten zusammen ein Abendessen gekocht und danach einen Film geschaut. Auf dem Sofa habe er ihre Nähe gesucht, doch sie habe auf Abstand gepocht. Plötzlich sei es passiert: «Er hat über meinen Kopf, über mein Herz, über meine Bedürfnisse hinwegentschieden, meinen Körper in jener Nacht zu seinem Eigentum gemacht. Er hat meine unzähligen Bitten, aufzuhören, ignoriert und sich genommen, was er wollte.»

Und: «Mit keiner Faser meines Körpers hatte ich dem zugestimmt und mit keiner Faser meines Körpers konnte ich mich an diesem Abend wehren.» Es sei wahr, was man in den Zeitungen lese. Der Körper mancher Opfer verfalle in eine Schockstarre. Die Stimme versage.

Damals wohnte Diaz im Aargau, wo sie als Lehrerin arbeitete. Nach der Veröffentlichung erhielt sie einen Anruf der Aargauer Kantonspolizei, die ihr mitteilte, sie habe ein mutmassliches Offizialdelikt publik gemacht, das von Amtes wegen verfolgt werden müsse. Darauf erstattete sie Anzeige.

Schwyzer Staatsanwältin klagt wegen sexueller Nötigung

Die Aargauer Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren, übergab es aber an die Kolleginnen in Schwyz, weil sich dort der mutmassliche Tatort befand. Dann kam der Lockdown und das Verfahren verzögerte sich. Doch inzwischen steht nicht nur die Anklage, sondern auch der Gerichtstermin. Das Strafgericht Schwyz hat die Verhandlung auf den 29. April angesetzt.

Angeklagt ist ein Italiener mit Jahrgang 1988. Die Staatsanwältin wirft ihm sexuelle Nötigung vor. Das ist ein Katalogdelikt der Ausschaffungsinitiative. Bei einer Verurteilung müsste er also ausgeschafft werden, ausser er würde als Härtefall eingestuft.

In der Anklageschrift wird der Fall gestützt auf Morena Diaz’ Aussagen in den Einvernahmen geschildert. Diese Version geht so: Er habe sie an diesem Abend gegen ihren Willen geküsst, an die Brüste gefasst und er sei mit seinem Finger in ihre Vagina eingedrungen. Sie habe versucht, ihn wegzudrücken, sie habe ihn an den Kopf gestossen und ihm gesagt, er solle aufhören. Er habe weiter gemacht. Erst mit der Zeit realisierte er, dass sie es wirklich nicht wollte und liess von ihr ab.

Der junge Mann hat in der Einvernahme alles abgestritten und eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung, übler Nachrede und Verleumdung eingereicht. Es steht Aussage gegen Aussage, für beide gilt die Unschuldsvermutung.

In der Kampagne von Amnesty International für ein schärferes Sexualstrafrecht tritt Morena Diaz als Zeugin auf, die beteuert, Gerechtigkeit könne erst erzielt werden, wenn die Regel «Nein heisst Nein» gelte. Unerwähnt bleibt allerdings, dass dies in ihrem Fall nicht das Problem war. Zumindest aus der Sicht der Staatsanwältin hat Diaz genügend deutlich signalisiert, dass sie die sexuellen Handlungen nicht wollte.

Die Staatsanwältin stuft den Fall nicht als Vergewaltigung ein, weil der Mann nicht mit seinem Penis, sondern mit seinem Finger in sie eingedrungen ist. Mit der neuen Gesetzesvorlage, die Diaz kritisiert, würde dieser Unterschied aufgehoben.

Eine sexuelle Nötigung kann aber gleich hart bestraft werden wie eine Vergewaltigung: mit bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der einzige Unterschied: Bei einer Vergewaltigung ist eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen, während eine sexuelle Nötigung auch milder bestraft werden kann.Die heikle Frage nach der Zahl der Follower vorher und nachher

Die Staatsanwältin stellte in den Einvernahmen eine Frage, die Diaz nicht gefiel. Sie wollte von ihr wissen, wie viele Follower sie hatte, bevor sie den Fall publik machte, und wie viele es danach waren. Die Zahl stieg um einige Tausend an.

Inzwischen hat Diaz ihren Job als Lehrerin gekündet und verdient ihr Geld nur noch mit Werbung auf Instagram. Sie lebt nun in Basel.

In ihrer Wohnung hat sie den Reporter dieser Zeitung zu einem Gespräch empfangen. Abgemacht war, sie könne ihre Aussagen gegenlesen, aber wie üblich nicht den gesamten Text. Als es um die Autorisierung ging, schaltete sich ihr Manager ein und verlangte den gesamten Text. Nachdem er diesen nicht erhalten hatte, zog er Diaz’ Aussagen zurück. Der Artikel basiert auf öffentlichen Quellen und Recherchen in der Justiz.