Im Stall der Familie «gezeuselt»: Sohn trotz geistiger Behinderung teilweise schuldig gesprochen

«Unbekannte zünden Stall an» – so lautete die Schlagzeile, als an einem Dienstagnachmittag Ende 2016 in Birr die Feuerwehr zu einen Brand in einem Bauernhof ausrücken musste. Die Flammen waren schnell gelöscht, der Schaden beschränkte sich auf ein paar angesengte Balken und verbrannte Holzpfähle im Wert von offenbar rund 2000 Franken. Die Tiere wurden von der Feuerwehr und dem Sohn der Bauernfamilie in Sicherheit gebracht. Zwei Schafe, zwei Alpakas und neun Esel waren zu der Zeit im Stall. Sie blieben unverletzt. Im damaligen Zeitungsbericht ging man bereits klar von Brandstiftung aus und es war die Rede von zwei Jugendlichen, die beim Stall gesehen worden sein sollten. Auch bei einem kleinen Brand im Hühnerstall desselben Hofs wenige Tage zuvor hätten Augenzeugen zwei Männer gesehen gehabt.

Rund einen Monat später stellte sich heraus: Hinter den Brandstiftungen steckte der Sohn – derselbe, der geholfen hatte, die Tiere zu retten. Dieser sass nun am Dienstag im Bezirksgericht Brugg auf der Anklagebank. Wer aber auf einen boshaften Schurken spekuliert hatte, der sich mit dem Brand vielleicht an den Eltern rächen, die Tiere quälen oder etwa gar einen Versicherer betrügen wollte, um an einen neuen Stall zu kommen, wurde umgehend eines Besseren belehrt: Wegen Sauerstoffmangels bei der Geburt hat der Angeklagte eine geistige Behinderung, die ihn mindestens teilweise schuldunfähig macht.
Vor Gericht sagte er denn auch, dass er nur «buubelet», also kindsköpfig mit dem Feuerzeug gespielt hatte, und sich der Schwere seiner Tat nicht bewusst gewesen war. Mit gedrückter Stimme versprach er, er werde dies nie mehr tun. Seine Tiere liebe er über alles, bezeugte der Bauernsohn, der im Edelweisshemd erschien.

Wie ein grosses Kind

Seine Aussagen kamen glaubwürdig herüber, die kindliche Art des bald 30-Jährigen war offensichtlich. Selbst Gerichtspräsidentin Gabriele Kerkhoven befragte ihn so, als würde sie mit einem Kind sprechen. Zeugenaussagen von Mutter, Vater und einem Bruder bekräftigten das Bild. Der Angeklagte lebe in seiner eigenen, kleinen Welt, so die Mutter. Mit Kindern verstehe er sich gut, mit Gleichaltrigen sei er überfordert. Auch zu Hause schaue er vor dem Einschlafen meistens Kinderfilme wie «Unsere kleine Farm». Er könne zudem kaum fliessend lesen. Vor der Brandstiftungsserie Ende 2016 hatte der Angeklagte erstmals epileptische Anfälle gehabt, den letzten zwei Monate vor der Tat. Seitdem sei er vergesslicher, unkonzentrierter und unzuverlässiger geworden, sagte die Mutter. Selbst ans Zähneputzen müsste man ihn immer wieder erinnern. Die Familie konnte ihren Zusammenhalt glaubhaft bezeugen. Der Angeklagte lebe geborgen bei den Eltern, habe bei seiner Arbeit in der Stiftung Domino in Hausen einen geregelten Alltag, die Vorabende verbringe er jeweils im Familienhof bei den Tieren. «Wenn er herausgerissen wird von seinem Zuhause, könnte dies sehr kontraproduktiv sein», sagte sie.

Die Brandstiftungsfälle könnten so eigentlich als eine interne Familienangelegenheit angesehen werden. Als Offizialdelikt muss die Staatsanwaltschaft diese aber zwangsläufig verfolgen. Dasselbe trifft auch auf die Anklage wegen versuchter Tierquälerei und auf eine weitere Tat zu, die im Januar 2017 hinzukam: Damals meldete der Angeklagte nachts via Polizeinotruf, dass eine unbekannte Person versucht habe, den Stall mit einer Gasflasche in die Luft zu sprengen. Später stellten die Behörden fest: Er hat den Vorfall frei erfunden. An der Verhandlung sagte sein Bruder, der Angeklagte würde in einer Fantasiewelt leben. Als Erklärung sagte dieser selber, er habe sich alles eingebildet.

Der Staatsanwalt kam trotzdem nicht darum herum, die Schwere der Taten hervorzuheben. Immerhin habe der Angeklagte nach zwei gescheiterten Brandstiftungsversuchen, als er Strohballen mit einem Feuerzeug anzünden wollte, beim dritten Mal aus dem Geräteschuppen einen Behälter mit Benzin genommen und dieses über das Stroh geschüttet. Damit habe er «nicht unentbehrliche kriminelle Energie aufgewendet», ohne Rücksicht auf die Tiere. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, eine Busse von 500 Franken sowie eine zwingende stationäre therapeutische Behandlung.

«Psychotherapeutischer Wahnsinn»

Seine Verteidigerin legte darauf ein starkes Plädoyer ein: Es werde «etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen», sagte sie und warf der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren nicht eingestellt zu haben, um dessen Kosten auf den Angeklagten abzuwälzen. Sie verlangte Freispruch in allen Anklagepunkten, wehrte sich vehement gegen die von einem Gutachter geforderte stationäre Behandlung und kritisierte «den psychotherapeutischen Wahnsinn der letzten 15 Jahre» scharf. Menschen würden undifferenziert «nach Schema F» in einer beliebigen Anstalt versorgt, «ein Hamsterrad, aus dem sie kaum herauskommen».

Am Schluss entschied das Gesamtgericht, den Angeklagten teilweise freizusprechen. Er wird zu 300 Tagessätzen à 15 Franken und zu 800 Franken Busse verurteilt, bedingt während vier Jahren. Zudem muss er zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen. Eine stationäre Behandlung sah das Gericht als «klar unverhältnismässig». Für eine positive Zukunftsprognose sei es besser, ihn nicht aus seinem Umfeld herauszureissen. Es kritisierte zudem das psychologische Gutachten, dessen Verfasser trotz Vorladung einfach nicht zur Verhandlung erschienen war und so nicht näher befragt werden konnte. Der Angeklagte muss aber rund alle vier Wochen bei einem Facharzt für Psychiatrie «für ein Optimieren des Medikamentenmanagements» vorbeischauen.