
Infoveranstaltung in Oftringen: Von «Gärten des Grauens» und Wohnungen im Überfluss
So einige Oftringerinnen und Oftringer, Küngoldingerinnen und Küngoldinger scheinen genug zu haben vom unablässigen Wachstum ihrer Gemeinde. So jedenfalls war der Applaus zu verstehen, den Hubert Eichelsberger am Ende seines Votums an der Infoveranstaltung vom Donnerstagabend in Empfang nehmen durfte.
Der Küngoldinger wehrt sich an vorderster Front gegen die geplante Arealüberbauung «Küngoldpark» hinter dem Küngoldinger Bahnhof (das ZT berichtete). Einerseits hatte er kürzlich fristgerecht eine Sammeleinsprache eingereicht, andererseits auch ein Flugblatt in der Gemeinde verteilt. Und so lautete eine der wichtigsten Fragen an der Infoveranstaltung zur Gemeindeversammlung vom 10. Mai: Kann die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Bauerei in der Gemeinde Einhalt gebieten?
Neue Anforderungen an die Qualität von Überbauungen
Die Antwort darauf ist etwas komplizierter. Erstens: Der Gemeinderat kann – heute wie auch künftig – Bauvorhaben, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen, nicht verbieten. Zweitens: Mit den neuen Anforderungen an die Qualität (Mindestgrösse Balkone und Nebenzimmer sowie Umgebungsgestaltung) wird das Bauen teurer und erschwert. Entsprechend überlegt sich ein Investor vielleicht zweimal, ob er wirklich bauen will. «Bei den Anforderungen an die Aussenraumgestaltung können wir ansetzen», erklärte Peter Göldi, Leiter Bauen Planen Umwelt der Gemeinde. Allerdings: Erfüllt oder übertrifft ein Bauprojekt die Qualitätsanforderungen, kann der Gemeinderat dem Bauherrn eine Belohnung in Aussicht stellen. Beispielsweise eine höhere Ausnützungsziffer.
Ob die Gemeinde denn nicht Land auszonen könne, lautete eine Frage. Möglich wäre das schon, sagte Gemeindeammann Hanspeter Schläfli. Allerdings müsste man dann eine Entschädigungszahlung in Millionenhöhe entrichten. Für Oftringen kommt das wohl kaum infrage. Immerhin: Der Gemeinderat betonte am Donnerstagabend, dass er das Bauland in Gemeindebesitz vorläufig nicht veräussern will. Das sei ebenfalls ein Instrument, um der Bautätigkeit entgegenzuwirken, meinte Schläfli. Das Problem Oftringens: Anders als andere Gemeinden verfügt die Gemeinde über viel Bauland, das bereits erschlossen ist. «Der Druck auf das vorhandene Bauland ist riesig», merkt Schläfli an.
Zu sprechen kam ein Anwesender auf die «Gärten des Grauens», wie er sie nannte. Also beispielsweise Steingärten, die dank der künftigen BNO verboten sein werden. Während es einfacher ist, Einfamilienhausbesitzer auf Verfehlungen hinzuweisen, gestalte sich das bei Besitzern von Eigentumswohnungen in Überbauungen schwieriger, so Göldi. So halten sich die Bauherren zwar an die Vorgabe, einheimische Sträucher zu setzen, die nachfolgenden Besitzer setzen dann aber vielleicht doch Sträucher, die nicht mehr erlaubt sind.
Über die neue BNO wird am Montag, 10. Mai an der Gemeindeversammlung abgestimmt.