Inmitten Zofingens Zentrum soll ein neuer Stadtteil für 500 Personen entstehen

Leben in einem neuen Zofinger Stadtteil in Fussdistanz zum Bahnhof, das dürfte in absehbarer Zeit für rund 500 Menschen Realität werden. Nachdem mit einer Testplanung ausgelotet wurde, wie das Areal der Swissprinters AG baulich weiterentwickelt werden könnte, liegt bis zum 30. April bei der Bauverwaltung Zofingen ein konkreter Gestaltungsplan öffentlich auf.

Dieser sieht verschiedene Gebäude für eine gemischte Arbeits- und Wohnnutzung vor. Der Druckereibetrieb sei durch die vorgesehene Umnutzung nicht betroffen. Die nötigen Umzonungen würden auf die Betriebsbedürfnisse von Swissprinters ausgerichtet, heisst es in einer Medienmitteilung.

Die geplanten Neubauten, in welchen rund 240 Wohnungen realisiert werden sollen, variieren in ihren Firsthöhen zwischen 17 und 38 Metern. Dazu Andreas Signer, Partner bei Burkard Meyer Architekten Baden, welche den Testplanungswettbewerb gewonnen und den Gestaltungsplan ausgearbeitet haben: «Die Dimension der Häuser verweist zum einen auf den Massstab der Bauten im Industrieareal und zum anderen auf die dominanten öffentlichen Bauten im Osten der Altstadt.» Eine zentrale Wasserfläche, deren Ausdehnung sich je nach Jahreszeit und Witterung ändert, bilde eine Art Gegengewicht zu den Bauten.

Ein Gestaltungsplan ist ein öffentlich-rechtliches Planungsinstrument und gehört zur Kategorie der Sondernutzungspläne. Erlassen wird er vom Gemeinde- oder Stadtrat. Die Bauherrschaft bekommt im Gegenzug die Möglichkeit einer Nutzung, die von der Bauzonennorm abweicht – auf dem Areal der Swissprinters AG beispielsweise ein 38 Meter hohes Gebäude. Ein Gestaltungsplan ist kein fertiges Projekt, sondern legt den Bereich fest, wo wie gebaut werden kann.

Revision der Ortsplanung

Die kantonalen Instanzen haben im Rahmen einer Vorprüfung zwei Vorbehalte gemacht: Erstens muss bis zur definitiven Genehmigung des Gestaltungsplans im Rahmen einer Revision der Zofinger Ortsplanung der westliche Teil des Areals der Swissprinters AG von der Arbeitszone in die Wohn- und Arbeitszone «gezügelt» werden. Zweitens ist mit der Revision die rechtliche Voraussetzung für die Erstellung von höheren Bauten zu schaffen. «Ob auf dem Swissprinters-Areal Bauten mit einer Höhe von bis zu 38 Metern entstehen, entscheidet der Einwohnerrat», sagt Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger.

Und noch eine Auflage gibt es: Die Mühlemattstrasse ist ein Ast der Wiggertalstrasse und wird vom Kanton als Hochleistungsstrasse eingestuft. Über eine solche darf im Prinzip keine direkte Erschliessung eines Grundstücks erfolgen. Gross andere Möglichkeiten gibt es im Fall des Swissprinters-Areals jedoch nicht. Das vom Kanton akzeptierte Ei des Kolumbus: Ein Halbanschluss. Auf das Grundstück darf nur aus Richtung BZZ gefahren werden – in die Mühlemattstrasse nur in Richtung Henzmannstrasse. «Angesichts von Henzmann- und dem Kreisel beim BZZ, die zum Wenden genutzt werden können – kein grosses Problem», sagt Hottiger.