
IV-Betrug: Eine zahnlose Vorlage bringt gar nichts
Diese Woche befasste sich der Ständerat mit einem Thema, das die Gemüter regelmässig bewegt: IV-Betrüger. Leute also, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Gebrechen vorgaukeln, um in den Geldtopf der Allgemeinheit langen zu können.
Klar: Die allermeisten IV-Bezüger sind ehrliche Zeitgenossen; dass sie dank IV-Renten anständig leben können, ist richtig und gerecht. Gerade weil das System so gut ist, muss es gegen Missbräuche konsequent geschützt werden. In diesem Punkt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz gerügt: Er monierte, der Überwachung von mutmasslichen Sozialversicherungsbetrügern fehle die rechtliche Grundlage.
Bundesrat und Parlament sind deshalb aktiv geworden. Einig ist man sich, dass Sozialdetektive notwendig sind, um Missbräuche aufzudecken. Uneinig, wie weit die Kompetenzen dieser Detektive gehen sollen. Der Ständerat hat nun einen Entscheid gefällt, der noch für hitzige Diskussion sorgen dürfte: Er hat sich dafür ausgesprochen, dass die Ermittler GPS-Peilsender einsetzen dürfen, um Betrüger zu entlarven. Peilsender sind eine Art kleine Wanzen, die man einer Person unterjubeln kann, um deren Standort und Bewegungsprofil zu eruieren. Kritiker monieren, solche Massnahmen schössen weit übers Ziel hinaus und stellten rechtsstaatliche Grundsätze in Frage.
Nun, eine zahnlose Vorlage bringt gar nichts; wenn die Behörden IV-Betrüger wirklich stoppen sollen, brauchen sie adäquate Mittel dazu. Manche Betrüger sind unglaublich einfallsreich, wenn es darum geht, die IV-Stellen an der Nase herumzuführen. Detektive müssen also genau hinschauen können – vor allem dann, wenn sich ihre «Klienten» in Sicherheit wähnen. Dass es zu einer flächendeckenden Überwachung von IV-Bezügern kommt, ist nicht zu befürchten. Der Ständerat hat eine Sicherung eingebaut: Sozialdetektive brauchen eine richterliche Genehmigung, um Peilsender einsetzen zu können – es muss also schon ein handfester Verdacht vorliegen. Die Vorlage kommt nun in den Nationalrat. Hoffentlich zieht er die klare Linie, die die kleine Kammer vorgegeben hat, weiter.
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