
Jetzt wird gehackt: Start des öffentlichen Intrusionstests für E-Voting-System der Post
Der sogenannte Intrusionstest für das Post-System zur elektronischen Stimmabgabe dauert einen Monat. Teilnehmende, deren Befund bestätigt wird, erhalten je nach Schweregrad eine Aufwandsentschädigung von bis zu 50’000 Franken. Insgesamt ist eine Entschädigungssumme von insgesamt maximal 150’000 Franken vorgesehen.
Tests in verschiedenen Kantonen
Im Jahr 2000 hatte das Parlament grundsätzlich beschlossen, Vorbereitungen für die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz einzuleiten. Das E-Voting-System der Post ist nach Angaben der Post seit 2016 in den Kantonen Thurgau, Neuenburg, Freiburg und Basel-Stadt bei 11 Wahlen und Abstimmungen ohne Komplikationen eingesetzt worden.
Die Einführung von E-Voting ist jedoch umstritten. Der Kanton Genf, einer der Pioniere der elektronischen Stimmabgabe, wird, wie im vergangenen November angekündigt, den Betrieb seines Systems auf Ende Februar 2020 einstellen. Hacker des Chaos Computer Club hatten gezeigt, wie der Datenverkehr von Abstimmenden auf falsche Server umgeleitet werden kann.
Die Vertragskantone Genfs waren Aargau, Basel-Stadt, Bern, Luzern, St. Gallen und Waadt. Die Genfer Plattform steht bis 2019 weiter im Einsatz, insbesondere für die Eidgenössischen Wahlen.
Initiative gegen E-Voting startet am 12. März
Nach Ansicht eines überparteiliches Komitee sollte das Volk über die Einführung von E-Voting entscheiden. Ende Januar wurde daher die Lancierung einer Volksinitiative für ein Moratorium beim E-Voting angekündigt. Zur Begründung hiess es, das E-Voting unsicher sei und die Demokratie gefährde. Die elektronische Stimmabgabe soll nach dem Willen der Initianten deshalb vorerst während mindestens fünf Jahren verboten werden.
An der Spitze des Initiativkomitees steht der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter. Wie Grüter am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte, wird der Sammelstart der Initiative der 12. März sein. Aktuell hätten bereits weit über 5000 Unterstützer zugesichert, mindestens je fünf Unterschriften zu sammeln.