Kanton lockert Feuerverbot – Im Aargau darf wieder grilliert werden

Die Niederschläge der letzten Tage haben die Trockenheit ausserhalb des Waldes leicht entspannt. Der Kanton hat deshalb beschlossen, das absolute Feuerverbot auf Wald und Waldrand zu reduzieren, wie der Kantonale Führungsstab in einer Mitteilung schreibt. Am Dienstag hatten sich Vertreter von Aargauischer Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Umweltdepartements und des Kantonalen Führungsstabs zu einer Lagebeurteilung betroffen. 

Für den Wald gilt dagegen weiterhin die höchste Gefahrenstufe 5, was einer sehr grossen Waldbrandgefahr entspricht. „Der Waldboden ist weiterhin ausgetrocknet“, heisst es in der Mitteilung. Weiterhin gilt das Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern, bis zu einem Abstand von 200 Metern. 

Das absolute Feuerverbot wurde wegen der Trockenheit am 30. Juli verfügt. Im Kanton Aargau waren deshalb am 1. August weder Höhenfeuer noch Feuerwerke erlaubt. Am Dienstag hatten bereits Innerschweizer Kantone das Feuerverbot gelockert. Der Kanton Freiburg hob es gar auf.

Grillfeuer wieder erlaubt
Das Feuerverbot gilt auch für Feuerstellen, bei Waldhütten und an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und Waldrändern. Für kontrollierte Grillfeuer (befestigte Feuerstellen, Kohlegrills, Pizzaöfen etc.) gilt das Feuerverbot – bei Einhaltung des Mindestabstands vom Waldrand – nicht mehr. Der Kantonale Führungsstab mahnt trotzdem zur Vorsicht. „Bei Wind ist wegen des möglichen Funkenflugs auf das Feuern zu verzichten.“

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur mit Bewilligung der Gemeinde und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen möglich. Die Stadt Baden hat heute Morgen mitgeteilt, dass sie bei der Schulhausplatz-Eröffnung auf das grosse Feuerwerk verzichtet. (pz)