Kanton Solothurn: Absolutes Feuerverbot im Wald, am Waldrand sowie an Fluss-und Seeufern

Die anhaltende Trockenheithat in allen Regionen des Kantons Solothurn zu einer grossen Wald-und Flurbrandgefahr geführt. Diverse Feuerwehren standen in den vergangenen Tagen zur Bekämpfung von Wald-und Flurbränden im Einsatz. Weil für die nächsten Tage kein ausgiebiger undflächendeckender Regen erwartet wirdund die Windverhältnisseder letzten Tage die Brandgefahr nochmals verschärft haben, hat der Kommandant der Kan-tonspolizei Solothurn, in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, einabsolutes Feuer-verbot im Wald, an den Waldrändern sowie an Fluss-und Seeufernverfügt.

Nachfolgend der genaue Wortlaut der Verfügung:

1.Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, an den Waldrändern sowie an Fluss-und Seeufern ein Feuer zu entfachenund Grillstellen zu benutzen.
2.Das Wegwerfen von Raucherwaren ist grundsätzlich verboten.
3.Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
4.Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügungwerden auf Antrag der Direktion der Solothurnischen Gebäudeversicherung mit Busse von 30 bis 400 Franken bestraft. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.

Die Entscheidungsträger rufen die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden sowie Wald-und Flurbrände zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:

– Das Feuerverbot ist zwingend einzuhalten

– Beim Grillieren ausserhalb des Waldes sollten ausschliesslich fest eingerichteteFeuerstellen oder Cheminées benutzt werden

– Feuerstellen und Cheminées dürfen nur nach vollständigem Löschen der Glut verlassen werden

– Windverhältnisse und Funkenwurf beachten

– Präventiv sind Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereitzustellen

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 oder 112 die Feuerwehr alarmiert werden.