Kanton zieht Konsequenzen aus Oftringer Tierdrama: Striktere Kontrollen und erste Tierhalteverbote

Die Analyse des Tierschutzfalls in Oftringen hatte Anfang März dieses Jahres Handlungsbedarf beim Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz (AVS) aufgezeigt. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, habe der AVS in der Zwischenzeit Massnahmen und entsprechend angepassten Kontrollkonzepte sowie ein verstärktes internes Monitoring der auffälligen Tierhaltungen eingeführt. Diese zeigten bereits erste Ergebnisse.

Der Veterinärdienst führte in den letzten drei Monaten vermehrt unangemeldete und risikobasierte Kontrollen durch. Dabei werden die festgestellten Tierschutzmängel analysiert und die Mängelbehebung konsequenter durch zeitnahe Nachkontrollen überpüft.

Zudem habe der Veterinärdienst eine interne Liste der intensiver zu kontrollierenden Betriebe im Aargau weiter und detaillierter ausgebaut. Diese erlaube eine bessere Überwachung der fehlbaren Betriebe. Wiederholte oder grobe Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sollen intensiver und engmaschiger kontrolliert und verfolgt werden.

Hinweise aus der Bevölkerung und Tierhalteverbote

Die Bevölkerung hat laut AVS vermehrt mögliche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gemeldet. Der Veterinärdienst sei den Meldungen konsequent nachgegangen. Als Folge des dieses Kontrollkonzepts hat der Veterinärdienst seit März dieses Jahres im Nutztierbereich drei Tierhalteverbote verfügt.

Das Tierhalteverbot wird als letzte Massnahme angewendet. Dies etwa bei besonders gravierenden Verstössen oder aber auch im mehrfachen Wiederholungsfall von immer denselben weniger schwerwiegenden Verstössen. Vorgängig ordnet der Veterinärdienst Massnahmen zur Verbesserung an, verfügt diese gegebenenfalls und bringt schwere Verstösse in der Folge auch zur Anzeige. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz führen im Nutzierbereich zudem oft auch zu Kürzungen von Direktzahlungen.