Kantonspolizei Aargau: Aktion gegen Einbrecher – sieben Personen verhaftet

Um gezielt Einbrüche, insbesondere Dämmerungseinbrüche, zu verhindern, wurden am frühen Freitagabend sämtliche Ausfahrten der Autobahn A1 im Kanton Aargau und verschiedene weitere Kontrollstellen in den Gemeinden durch Patrouillen der Polizei und Grenzwache besetzt.

Jedes Fahrzeug wurde dabei visuell überprüft und im Verdachtsfall eingehend kontrolliert. Die Bilanz kann sich sehen lassen, wie die Polizei in einer Mitteilung schreibt.

Sieben Verhaftungen
 

Zwei Kosovaren, zwei Albaner, ein Eritreer, ein Marokkaner und ein Schweizer wurden vorläufig festgenommen. Dies aus den unterschiedlichsten Gründen: Missachten der Einreisesperre, illegaler Aufenthalt in der Schweiz, zur Fahndung oder Verhaftung national ausgeschrieben oder wegen Verdacht einen Raubüberfall begangen zu haben. In allen Fällen wurden die Ermittlungen aufgenommen.

Elf Mal Drogen oder Alkohol am Steuer

Wenn Fahrzeuge kontrolliert werden, wird auch die Fahrfähigkeit der Lenker überprüft. Dabei wurde bei fünf Automobilisten ein zu hoher Atem-Alkoholwert festgestellt und bei sechs Personen bestand der Verdacht, dass sie unter Drogeneinfluss am Steuer sassen.

Weitere Zahlen in Kürze

149 Mitarbeiter der Kantonspolizei Aargau, unterstützt durch einzelne Patrouillen des Grenzwachtkorps, der Regionalpolizeien, Transportpolizei sowie im Rückwärtigen durch Mitarbeitende der Bundespolizei standen während fast zwölf Stunden im Einsatz.

Dabei wurden weitere zehn Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, eine Zollwiderhandlung und eine Anzeige gegen das Ausländerrecht rapportiert, sowie 64 Ordnungsbussen wegen geringfügiger Verkehrsdelikte ausgestellt.

Positive Bilanz

Die Aktion war – wie aus einer Mitteilung hervorgeht – für die Polizei erneut ein voller Erfolg. Doch damit sei die Arbeit nicht getan. Auch künftig werde der Kontrolldruck im Kanton Aargau im Kampf gegen Einbrecher und andere Diebesbanden hochgehalten, um das damit verbundene Leid und die Unannehmlichkeiten der Betroffenen möglichst zu verhindern.