Keine Ausnahme für Grenzpendler: Eine Kommission wehrt sich gegen «faktische Grenzschliessung»

Die deutsche Bundesregierung hat per letztem Donnerstag, dem 14. Januar, neue Test- und Einreiseregeln erlassen, welche starke negative Auswirkungen auf die deutsch-schweizerischen Grenzregionen zur Folge haben könnten. Den neuen Regelungen zur Folge könnte die Schweiz aufgrund der hohen Inzidenzzahlen als «Hochinzidenzgebiet» ausgewiesen werden. Und: Die Regelungen für diese neue Gebietskategorie würden aktuell keine Ausnahmen für Grenzpendler vorsehen.

Für die 60’000 baden-württembergischen Pendlerinnen und Pendler, die in der Schweiz arbeiten, würden die neuen Regeln einen verpflichtenden Covid-Test alle 48 Stunden vor Einreise bedeuten. Dagegen nimmt die Hochrheinkommission (HRK) nun Stellung, wie sie in einer Mitteilung an die Medien schreibt.

Gesundheitssektor stark betroffen

Die Hochrheinkommission ist eine partnerschaftliche Einrichtung zur weiteren Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Hochrhein. Partner der HRK sind die Kantone Aargau und Schaffhausen, das deutsche Bundesland Baden-Württemberg, die Landkreise Lörrach und Waldshut, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee und die Planungsverbände Fricktal Regio und Zurzibiet-Regio. Präsident der HRK ist der diesjährige Aargauer Landammann Stephan Attiger.

Die Hochrheinkommission spricht sich deutlich gegen die Umsetzung der neuen Test-Regelung in der Grenzregion aus und bittet den Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, auch weiterhin Ausnahmeregelungen für den «kleinen Grenzverkehr» zu ermöglichen – auch im Falle von Hochinzidenzgebieten. Eine Umsetzung der Regelungen käme laut Hochrheinkommission einer faktischen Grenzschliessung gleich, da der Aufbau einer solchen Testkapazität nicht leistbar wäre.

Die Regelung träfe weiter insbesondere die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hart, die aktuell auch ohne eine solche «gravierende Massnahme» vor hohen Belastungen stünden.

Coronamassnahmen gleichen sich an

«Der kleine Grenzverkehr am Hochrhein konnte durch die bisherigen Ausnahmeregelungen verträglich aufrechterhalten werden», lässt sich Stephan Attiger zitieren. Und weiter: «Wir bitten die baden-württembergische Landesregierung ihren Ermessensspielraum zu nutzen und die Regelung aus Berlin mit Blick auf die sichere Gesundheitsversorgung am Hochrhein anzupassen.»

Vizepräsident Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut, ergänzt: «Wir sind ein einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum beidseits der Grenze. Das erfordert eben besondere Regelungen für den Grenzraum.» Seien die Coronamassnahmen zudem beidseits der Grenze vergleichbar, sei das auch unter den Notwendigkeiten des Infektionsschutzes gerechtfertigt.

Hohe Bedeutung für den Wirtschaftsraum

Dass Grenzschliessungen keine sinnvolle Massnahme gegen die Eindämmung des Coronavirus seien, zeigten nicht zuletzt die Massnahmen, die sich in Deutschland und der Schweiz zunehmend angleichen, schreibt die Kommission weiter. Mit der Verpflichtung zum Homeoffice gehe die Schweiz sogar einen Schritt weiter als Deutschland.

Aus Sicht der Hochrheinkommission darf die Bundesebene die Bedürfnisse der Grenzregionen nicht aus dem Blick lassen, da die Verflechtungen innerhalb Europas – und gerade mit der Schweiz – von enorm hoher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den Wirtschaftsraum seien. (az)