Kinderbetreuung: Bund eilt Aargauer Gemeinden mit Millionen zur Hilfe

Nach mehreren gescheiterten Anläufen ist das aargauische Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) 2016 an der Urne gutgeheissen worden. Das Gesetz gilt es bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2018/19 umzusetzen. Es verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot familienergänzender Kinderbetreuung (KiBe) sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten tragen dabei die Kosten dieser Betreuung, ihr Beitrag ist aber höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde muss sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten beteiligen. 

Im Jahr 2017 subventionierten die Aargauer Gemeinden die Angebote der Kinderbetreuung insgesamt mit 16,1 Millionen Franken. Zusammen mit den kantonalen Subventionen belief sich der Betrag auf knapp 18 Millionen Franken. Im laufenden Schuljahr 2018/19 klettert der Gesamtbetrag auf 25,5, im kommenden Schuljahr 2019/20 auf knapp 26 Millionen Franken.

Das Besondere daran ist zum Ersten, dass die kantonalen Subventionen gemäss Kinderbetreuungsgesetz auf null heruntergefahren werden. Das Besondere zum Zweiten ist, dass der Bund für drei Jahre in die Lücke springt. Er gewährt nämlich seit Mitte 2018 unter anderem Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die Kinderbetreuung. Sein Ziel ist dabei, dass sich die Kantone und Gemeinden stärker an deren Finanzierung beteiligen, um dadurch die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren. Um die Belastung der Kantone und Gemeinden zu minimieren, sieht der Bund eine auf drei Jahre befristete und von Jahr zu Jahr sinkende Finanzhilfe vor.

Ende Juli 2018 hat der Aargau laut Martin Allemann, wissenschaftlicher Mitarbeiter im kantonalen Sozialdienst im Departement Gesundheit und Soziales (DGS), «als erster Kanton überhaupt das Gesuch dafür beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingereicht». Zuvor hatte das DGS eine Vorprüfung durchgeführt, «und gesehen, dass es sich lohnt, bei sämtlichen Gemeinden die nötigen Daten einzuholen und ein Gesuch beim BSV zu stellen», so Allemann. Mit dem Ende November 2018 eröffneten Vorentscheid anerkennt das BSV den Kanton Aargau für drei Jahre als beitragsberechtigt, so Allemann. 

Definitiver Entscheid im Herbst 

Den definitiven Entscheid über die Anspruchsberechtigung wird das BSV allerdings erst im Herbst 2019 – nach Vorliegen der verabschiedeten Jahresrechnungen und Finanzpläne – fällen. Gestützt auf die bei den Gemeinden erhobenen Angaben, erwartet Allemann, dass die Gemeinden Finanzhilfen von rund 8,5 Millionen Franken erhalten könnten. Dieser provisorische Betrag entspricht der voraussichtlichen Höhe der Finanzhilfen in den drei Beitragsjahren von August 2018 bis Juli 2021. 

5 Millionen im ersten Jahr 

Im ersten Beitragsjahr von August 2018 bis Juli 2019 beteiligt sich der Bund mit 65 Prozent an den KiBe-Subventionserhöhungen. Die Mehrausgaben von Gemeinden und Kanton betragen 7,7 Millionen Franken gegenüber 2017. Da dürften aus Bern also 5 Millionen Franken in den Aargau sprudeln. Im zweiten Beitragsjahr, wo die Gemeinden und der Kanton nach heutigem Stand gegenüber 2017 mit Mehrkosten von 8,1 Millionen Franken rechnen, sinkt der Anteil des Bundes auf 35 Prozent bzw. rund 2,8 Millionen Franken. Im dritten Jahr wird sich das Bundesamt für Sozialversicherungen noch mit 10 Prozent bzw. mit knapp 1 Million Franken beteiligen, danach gar nicht mehr. 

Die Aargauer Gemeinden sind laut Allemann bereits per Mail über die voraussichtliche Höhe ihres Finanzhilfeanteils für 2018/19 ins Bild gesetzt worden. Sie können sich jetzt bereits auf die nächste Erhebung Mitte August vorbereiten. 

Pioniergemeinden haben Pech 

Einen Wermutstropfen gibt es für Aargauer Pioniergemeinden, die schon früh familienergänzende Kinderbetreuung angeboten und subventioniert haben. Bundesfinanzhilfen gibt es nämlich nur, wenn eine Gemeinde ihre Subventionen für die familienexterne Kinderbetreuung ab Schuljahresbeginn im August 2018 gegenüber dem Kalenderjahr 2017 erhöht hat. Wer dafür schon länger Unterstützungsbeiträge gewährt, per 2018 jedoch die Subventionen nicht erhöht hat, geht leer aus. 

Noch kein Rechtsanspruch 

Wichtig zu wissen ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Rechtsanspruch auf diese Beträge besteht, «da die Subventionserhöhungen lediglich budgetiert, jedoch noch nicht effektiv gewährt wurden», so Allemann weiter. Die definitiven Finanzhilfen berechnet das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) dann gestützt auf die effektiv ausbezahlten Subventionen. Die werden schliesslich an den Kanton ausgerichtet. Allemann: «Wir werden die Mittel dann jeweils nach Ablauf des Beitragsjahres anteilsmässig an die Gemeinden weiterleiten.» Der Kanton selbst bekommt keine Bundesfinanzhilfen, da er sich gemäss aargauischem Kinderbetreuungsgesetz aus der Finanzierung der KiBe zurückgezogen hat. 

Definition

Familienergänzende Kinderbetreuung 

Die familienergänzende Kinderbetreuung umfasst die Betreuung von Kindern bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit in: 

  • Kindertagesstätten,
  • Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung
  • Tagesfamilien 

Nicht dazu gehören Einrichtungen wie beispielsweise Spielgruppen, da diese nicht in erster Linie dazu dienen, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu ermöglichen.

Kinderbetreuungsplätze im Aargau können über die Datenbank Kinderbetreuung Schweiz abgefragt werden. Die Fachstelle Kinder und Familien des DGS führt die Datenbank mit den vorhandenen Angeboten für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. (MKU)