Kinderpornografie bei Hausdurchsuchung gefunden: Angeklagter wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt

Der Mann, der am Montagmorgen wegen dem Besitz von Kinderpornografie vor dem Bezirksgericht Baden erscheinen musste, sagt: «Ich bin ein neugieriger Mensch.» Er und seine Frau hätten Freude an sexuellen Praktiken im Bereich Bondage und Klinik. Zu diesen Themen schaue er sich ab und zu Bilder auf herkömmlichen Pornoseiten an.

Manchmal gäbe es da auch Links zu weiterführenden Bildern, von denen er glaubt, sie gehören in die Kategorie seiner Vorlieben: «Ich klicke drauf und lade sie herunter.» Der Angeklagte sprach von sogenannten Zip-Dateien, bei denen mehrere Dateien gleichzeitig heruntergeladen werden. Genau eine solche wurde ihm zum Verhängnis.

Bei einer Hausdurchsuchung befanden sich auf seinem Laptop 22 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt. Die Staatsanwaltschaft Baden beschuldigte den 62-Jährigen, sich diese und zusätzlich neun Videos willentlich beschafft zu haben. Laut Anklageschrift seien die Dateien mutmasslich mit der Software aMule heruntergeladen worden. Mit dem Programm können Dateien mit anderen Benutzern geteilt werden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Busse von 4000 Franken.

Er nahm illegale Bilder in Kauf

Der Angeklagte bestritt, die Bilder – und insbesondere die Videos – willentlich heruntergeladen zu haben. Er sagte aus, dass in diesen Zip-Dateien manchmal auch Bilder von Kindern erhalten seien. Diese habe er aber immer umgehend gelöscht. Wie die 22 Bilder auf seinem Laptop abgespeichert wurden, konnte er sich nicht erklären. Er mutmasste, dass jemand von aussen auf sein Wlan zugegriffen hatte. Eine sexuelle Neigung zu Kindern und Jugendlichen wies er bestimmt von sich. Zwar habe er gewusst, dass in diesen Zip-Dateien manchmal auch verbotene Inhalte zu finden seien, aber: «Ich schaue mir solche Bilder nicht an.» Weiter sagte er: «Ich gebe zu, unvorsichtig gewesen zu sein.»

Das Bezirksgericht Baden befand den Mann schuldig für das Beschaffen von kinderpornografischen Dateien – allerdings nur für die Bilder. Da die Software aMule, mit denen die Videos heruntergeladen wurden, nicht auf seinem Laptop gefunden wurde, konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich er es war, der sich die Videos beschafft hatte.

Die Bilder, die sich auf seinem Laptop befanden, habe er sich eventualvorsätzlich beschafft: «Mit dem Herunterladen der Zip-Dateien haben Sie in Kauf genommen, dass auch kinderpornografisches Material dabei ist», begründete der Gerichtspräsident das Urteil. Da nütze es auch nichts, dass er die Bilder offensichtlich nicht besitzen wollte.

Schliesslich wurde er bedingt zu einer Geldstrafe von insgesamt 34’200 Franken und einer Busse von 1800 Franken verurteilt. Zusätzlich wurde ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte zeigte sich aber einverstanden: «Das muss ich in Kauf nehmen.»