«Klar unzweckmässig»: VCS erhält mit Beschwerde gegen Erschliessungsplan teilweise recht

Zumindest einen Teilsieg kann der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) verbuchen. Gegen den vom Regierungsrat gutgeheissenen kantonalen Erschliessungsplan Aarburgerstrasse/Bahnhofquai in Olten hatte die Sektion Solothurn Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Ebenfalls einen Teilsieg landete die MMMC AG, die sich unter anderem gegen eine im Erschliessungsplan vorgesehene Zu- und Wegfahrbeschränkung via Aarburgerstrasse gewehrt hatte.

Schlicht und einfach zu schmal

Der VCS hatte moniert, der Erschliessungsplan verstosse gegen Grundsätze der Verkehrsplanung: Er missachte die Sicherheitsbedürfnisse des Fuss- und Veloverkehrs. Der Verkehrs-Club machte diesen Mangel am Umstand fest, dass der aareseitig verlaufende Zweirichtungsradweg zwischen Gäubahn- und Holzbrücke gegen die Normen der Dimensionierung von kombinierten Verkehrswegen für Fahrräder und Fussgänger verstosse. Die im Planwerk vorgesehene Breite von lediglich drei Metern beim Restaurant Lungomare, entlang des Gebäudes gar nur noch 2,5 Meter, sei völlig unzureichend. Nach Einschätzungen des VCS wären mindestens 3,5 Meter notwendig. Zwei private Beschwerdeführer hatten den VCS in der Forderung gestützt. Sie verlangten mindestens eine Wegbreite von 4,5 Metern. Der Kanton dagegen hatte argumentiert, es handle sich bei besagter Stelle lediglich um eine rund 17 Meter lange Strecke, die an sich übersichtlich sei

Das Verwaltungsgericht sah’s anders. In ihrem Urteil nannten die Richter den fraglichen Abschnitt «ein kurzes Teilstück eines Trottoirs, auf welchem nun auch Zweiräder fahren sollen.» Und zur Übersichtlichkeit: «Zudem steht das Gebäude in der Aussenseite einer Kurve, was die Übersichtlichkeit erheblich beeinträchtigt.» Nichts da also von Übersichtlichkeit. Und schliesslich erklärte das Gericht: «Die Ausgestaltung des Teilstücks erweist sich klar als unzweckmässig und nicht genehmigungsfähig.» Denn gemäss Gericht kommen durchaus andere Optionen in Frage. «Beim ‹Hindernis Lungomare› handelt es sich um eine zonenwidrige Baute», so das Gericht, deren Erwerb im Gedankenmodell nicht auszuschliessen sei.

«Hoffen wir, dass nichts passiert»

«Wir sind mit dem Urteil zufrieden; aber die Grösse des Warteraumes ist und bleibt knapp.» So kommentiert Anita Wüthrich vom VCS Solothurn das Urteil auf Anfrage. «Hoffen wir, dass nichts passiert», reicht sie nach. In einer andern Frage nämlich war der VCS mit seiner Forderung abgeblitzt. Er hatte bemängelt, dass für Velofahrende, die von der Unterführungsstrasse Richtung Holzbrücke zirkulieren wollen, zu wenig Warteraum vorgesehen sei. Das Verwaltungsgericht argumentierte dagegen, mangels Alternativen an Querungen von einer zur andern Stadtseite bleibe einzig, «die begrenzten engen Platzverhältnisse zu optimieren und zu versuchen, mögliche Konfliktpunkte zu entschärfen.» Genau dies erfülle der Plan. Er sorge dafür, dass nach rechts abbiegende Busse nicht mehr den Velostreifen der linksabbiegenden Velofahrer überqueren müsse. Wesentlich grösser könne der Warteraum wegen der Fahrwege nicht gestaltet werden, hatte der Kanton argumentiert.

Die MMMC AG, die Immobilien-Bewirtschafterin aus Luzern, Nachfolgerin von Alpiq In Tec AG, Schweiz, hatte als Beschwerdegrund geltend gemacht, der aufgelegte Plan widerspreche der Eigentumsgarantie, weil dieser die Parzelle von der Erschliessung mit dem Individualverkehr abschneide. Teilweise folgte das Verwaltungsgericht dieser Interpretation. Die im Erschliessungsplan vorgesehen Streichung der Zu- und Wegfahrrechte via Aarburgerstrasse sei nicht einsichtig. Zumal die Kantonsvertreter bestätigt hätten, dass diese zu keinerlei Problemen führen würden. Das Gericht entschied, die gültige Zu- und Wegfahrtregelung beizubehalten. Mindestens so lange, bis eine Neuüberbauung anstehe.

Kein Recht auf zwei Parkplätze

Eine Schlappe gabs für die Beschwerdeführerin Alpiq AG, die um zwei Parkplätze vor dem firmeneigenen Haupteingang fürchtete. Zu Recht, wie sich zeigte. «Ein öffentliches Interesse an zwei Parkplätzen für Direktoren, Kunden und Lieferanten ist an diesem Standort schwer auszumachen», so das Gericht.
Das Bauvorhaben Aarburgerstrasse/Bahnhofquai ist gut neun Mio. Franken schwer (wir berichteten) und hätte bereits im Jahr 2018 gestartet werden sollen.